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Aktualisiert am 28.01.2020 - 12:23 Uhrin FinanzberatungLesedauer: 5 Minuten

Phoenix und kein Ende - Unabhängige Vermögensverwalter: „EdW-Beitragsbescheide sind unverhältnismäßig“

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: Hat sich der Trend verstärkt, das EdW-System zu verlassen?

Knapp
: Allerdings, seit 2005 haben 17 große Institute der EdW den Rücken gekehrt. Zum Beispiel durch eine Ummeldung ins Ausland. Es genügt ja bereits, eine Tochter in der Schweiz zu gründen. Der Sitz wird in Deutschland belassen, nur das Geschäft über die Schweizer Tochter abgewickelt. Folglich sinken die beitragsrelevanten Erträge und das Institut muss dann in Deutschland im günstigsten Fall nur noch den Mindestbeitrag bezahlen. Ein anderer Weg ist, dass große Kapitalanlagegesellschaften und Wertpapierhandelsbanken eine Vollbanklizenz beantragen, damit sind sie aus der EdW entlassen und gehören den Einlagensicherungssystemen der Banken an. Phoenix hat sie demnach nicht mehr zu kümmern. Kleinere und mittelständische Vermögensverwalter können das nicht so ohne weiteres, sie müssen nun die Zeche zahlen.

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: Kann die EdW den Phoenix-Schaden überhaupt jemals regulieren?

Knapp
: Eine solche Annahme ist völlig illusorisch, der Phoenix-Schaden wird auf 600 Millionen Euro geschätzt, wobei die EdW einen Teil von zirka 200 Millionen tragen muss. Die EdW hat in 2008 insgesamt nur 3,2 Millionen Euro an Jahresbeiträgen erhoben. Für 2009 kann man vielleicht rund 10 Millionen erwarten, das reicht hinten und vorne nicht. Daher hat die EdW einen Kredit vom Bund in Höhe von 128 Millionen Euro aufgenommen, um fast vier Jahre nach dem Skandal zumindest zu beginnen, die Anleger zu entschädigen. Die erste Rückzahlungstranche dieses Kredits soll im Oktober 2010 erfolgen. Auch das muss zusätzlich zum Jahresbeitrag von Instituten – als Sonderbeitrag – aufgebracht werden. Daher kann man davon ausgehen, dass die EdW-Institute ab 2010 jährlich mindestens 25 Millionen aufbringen müssen.

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: Wie berechnen sich die Sonderbeitragsbescheide?

Knapp
: Der Sonderbeitrag bemisst sich anhand der Jahresbeiträge der derzeit rund 800 Wertpapierhandelsunternehmen. Die 25 Millionen Euro werden umgelegt nach dem jeweiligen Anteil am gesamten Jahresaufkommen. Es gilt eine Kappungsgrenze, die bei 45 Prozent vom Jahresüberschuss liegt – Jahresbeitrag plus Sonderbeitrag dürfen diese Grenze nicht überschreiten. Die Institute haben jedoch Möglichkeiten, ihren Überschuss über Rückstellungen, Bilanzumstellungen und Korrekturen künstlich zu drücken, was dann ihren EdW-Beitrag verringert. Diese werden im günstigsten Fall nur mit dem Mindestbeitrag  in Höhe von 1.050 Euro veranschlagt. Dies benachteiligt indes die kleinen Unternehmen, die diese Möglichkeiten nicht oder nur in einem wesentlich geringerem Umfang haben. Diese werden somit im Vergleich zu den größeren Beitragszahlern überproportional mit den EdW-Beiträgen belastet.

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: Insgesamt sind rund 800 Unternehmen in diesem System – gibt es zu wenig Vermögensverwalter?

Knapp
: Ein solches Sicherungssystem kann nur funktionieren, wenn es sehr viel mehr Firmen mit einer erheblich höheren wirtschaftlichen Leistungskraft wären. Wir tragen unter anderem beim Bundesfinanzministerium (BMF) gebetsmühlenartig vor, dass die Wirtschaftskraft des EdW-Systems nicht ausreicht beziehungsweise gar immer weiter nachlässt. Die Zahl der EdW-Mitglieder ist zwar absolut gestiegen, doch es kommt auf die Ertragskraft an. Wenn die größten Beitragszahler durch die Hintertür verschwinden, erodiert das System. Leider finden wir bislang keine Resonanz beim BMF.
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