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PKV: Die besten Zahnzusatzversicherungen

Foto: Fotolia
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Um Deutschlands Münder wütet ein Kampf: Zahnärzte, Gesundheitsministerium (BMG), Krankenkassen und private Krankenversicherer liegen im Clinch. Und natürlich geht es ums Geld. Nach 23 Jahren der Unberührtheit soll die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) Anfang 2012 in einer neuen Fassung an den Start gehen. 6 Prozent mehr werden die 66.000 Zahnärzte ab 2012 verdienen, das sind rund 345 Millionen Euro – so das BMG. 2,05 Euro seien das pro Patient.

„Optimistisch knapp geschätzt“, sagt Johann-Magnus von Stackelberg, Vizechef des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenkassen (GKV). Für eine Vollkrone müssten die Versicherten in Zukunft rund 74 Euro mehr bezahlen, bei der Teleskopkrone seien es gar 230 Euro mehr als heute. Die Zahnärzte hätten keinen Nachholbedarf. „Bei der Gebührenordnung handelt es sich nicht um eine fixe Preisliste“, so der Verbands-Vize gegenüber dpa. „Der Zahnarzt kann selbst entscheiden, welchen Steigerungssatz er für Leistungen benutzt.“

Kosten für Zahnmedizin erreichen 488 Euro pro Vollversicherten

Die in der GOZ angegebene Gebühr lässt sich je nach Komplexität der Behandlung
steigern, etwa um das 2,3-Fache oder das 3,5-Fache. Und hier bewegten sich viele Dentisten eher am oberen Ende, meint auch Volker Leienbach vom Verband der privaten Krankenversicherungen (PKV). Von 2000 bis 2009 habe sich die Zahl der Abrechnungen mit einer Steigerung um mehr als den Faktor 2,3 um fast 65 Prozent erhöht. Und das treibt die Kosten: „Die Ausgaben der PKV für Zahnmedizin sind in den vergangenen zehn Jahren überproportional gestiegen, von 359 Euro je Vollversicherten im Jahr 1999 auf 488 Euro im Jahr 2009. Das rechtfertigt keine Ausweitung der Zahlungen um 6 Prozent.“

Bei aller Diskussion bleibt: Zahnersatz und -behandlungen sind teuer und werden es auch bleiben. Auf einen Teil der Kosten bleiben gesetzlich Versicherte sitzen – gerade, wenn sie mehr als den Standard wollen. Denn die Krankenkassen zahlen von den Zahnersatzkosten nur einen Teil. Wie viel, gibt das sogenannte befundorientierte Festzuschusssystem vor. Für den komplizierten Fall von zwei Implantaten plus Knochenaufbau und einer Krone liegt er bei 863 Euro. Die ganze Behandlung kostet aber eigentlich 3.803 Euro. Bleibt ein Eigenanteil für den Patienten von 2.940 Euro.
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