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in VersicherungenLesedauer: 3 Minuten

PKV-Serie: Auf Station

Foto: Fotolia
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Ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich – das muss die Patientenversorgung im Krankenhaus laut Gesetzgeber für Kassenpatienten sein. Konkret heißt das: Mehrbett-Zimmer und Behandlung durch den Arzt, der gerade Dienst schiebt. Nicht weniger, aber eben auch nicht mehr. Wer gesetzlich versichert ist und trotzdem dem Geschnarche seiner Bettnachbarn entgehen und vom Chefarzt operiert werden will, muss mit einer stationären Zusatzversicherung gewappnet sein. 2007 hatten 5,17 Millionen Kassenpatienten diesen Zusatzschutz, 71.100 Versicherte entschieden sich in dem Jahr, eine entsprechende Police neu abzuschließen. Tabelle vergrößern Kein Dschungel, aber unwegsames Gelände
Bei der Wahl des passenden Tarifs stehen Kunden und Berater zwar nicht vor einem Bedingungsdschungel wie etwa bei Zahnzusatzpolicen, trotzdem unterscheiden sich auch die stationären Verträge im Detail. Neben den selbstverständlichen Merkmalen, die ein solcher Tarif enthalten sollte – Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer, Chefarztbetreuung und freie Krankenhauswahl –, gibt es noch weitere Punkte, die ein überzeugendes Angebot ausmachen. ,,Gut ist es, wenn ein Versicherer auch Kosten erstattet, die über dem Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte liegen", sagt Lars Hertwig, Leiter des Kompetenz-Centers private Krankenversicherung bei Jung, DMS & Cie. ,,Denn eine Begrenzung schränkt die Behandlungsmöglichkeiten zu sehr ein." Ebenso wichtig ist es nach Ansicht Hertwigs, dass auch ambulante Operationen übernommen werden. Immer mehr OPs würden in den Kliniken inzwischen ambulant durchgeführt. „Schön, wenn der Versicherte dazu nicht mehr im Krankenhaus übernachten muss. Warum aber auf die Chefarztbehandlung verzichten?", so der Experte.
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