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PKV-Tarifwechsel: Allianz verliert gegen Bafin

Foto: Fotolia
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Bei dem Verfahren ging es um einen Streit zwischen dem Marktführer und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin). Der Hintergrund: Die Allianz hatte 2007 den neuen Vollversicherungstarif Aktimed mit einer niedrigeren Grundprämie gestartet.

Von Kunden, die von einem alten in den neuen Aktimed-Tarif wechseln wollten, verlangte der Versicherer einen pauschalen Zuschlag in Höhe von rund 20 Prozent, um die niedrigere Grundprämie auszugleichen. Diesen Tarifstrukturzuschlag wollte Allianz auch von Kunden, die im alten Tarif keinen Risikozuschlag wegen Vorerkrankungen oder Beschwerden gezahlt hatten.

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Das verbot die Bafin, der Versicherer reichte mit Erfolg Klage vor dem Verwaltungsgericht in Frankfurt ein. Das Bundesverwaltungsgericht hat das Urteil jetzt wieder aufgehoben. Der Grund: Kunden hätten ein Recht darauf, dass der bei Vertragsbeginn festgestellte Gesundheitszustand im Fall eines Tarifwechsels auch für die Risikoeinstufung im neuen Tarif maßgeblich bleibe.

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