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PKV-Verband: Ärztegebühren müssen überarbeitet werden

Reinhold Schulte
Reinhold Schulte
„Bei den Gebührenordnungen zeigen sich Fehlentwicklungen, die nicht ungebremst weitergehen dürfen, damit das Gesamtsystem auch in Zukunft so leistungsfähig bleibt“, so Schulte. Gerade bei der jahrzehntealten Gebührenordnung für Ärzte sei der dringende Reformbedarf offenkundig. Schulte: „Die GOÄ hinkt dem medizinischen Fortschritt hinterher, enthält nicht nachvollziehbare Bewertungen der ärztlichen Leistungen und gibt überdies Fehlanreize zu medizinisch nutzlosen Mengenausweitungen.“

Ginge es nach der PKV würde die neue GOÄ:

- die „sprechende Medizin“ deutlich stärken, also den persönlichen Kontakt von Arzt zu Patient. Erreichbar zum Beispiel durch eine relativ stärkere Honorierung der konkret aufgewendeten Zeit;

-transparent betriebswirtschaftlich berechnet sein auf Basis nachvollziehbarer Kostendaten mit einer klaren Trennung zwischen ärztlichen und technischen Leistungen;

- medizinische Innovationen zeitnah auf Vorschlag eines unabhängigen Instituts  aufnehmen;

- Leistungskomplexe zusammenfassen: Was bei einer Behandlung zusammengehört wird auch zusammen aufgeführt. Das bringe mehr Transparenz für Patienten als eine unübersichtliche Liste von Tausenden Einzelziffern, so Schulte;

- mehr Vertragsfreiheit zwischen PKV und Ärzten durch eine Öffnungsklausel gewährleisten. Diese würde es möglich machen, von der GOÄ auch mal abzuweichen. Durch Vereinbarungen über gesicherte Qualitätskriterien würde die medizinische Versorgung verbessert.

Schulte ging auch auf Kritik von den Ärzten an der PKV ein: „Der Vorwurf, die PKV strebe eine ‚Budgetierung’ an, ist aus der Luft gegriffen. Dasselbe gilt für eine angebliche ‚Deckelung der Ausgaben für ärztliche Leistungen’. Auch die behauptete ‚Pauschalierung der ärztlichen Honorare’ ist nicht nachvollziehbar“, so der Verbandschef.

Doppelt so viel abgerechnet wie in der GKV

Fakt sei, dass die Leistungsausgaben der PKV in den vergangenen Jahren deutlich stärker angestiegen seien als in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). „Diese weit überdurchschnittliche Kostenentwicklung wird von manchen Ärztevertretern bestritten, doch die Fakten sprechen für sich: Die niedergelassenen Ärzte rechnen heute weit mehr als das Doppelte für die Behandlung eines Privatversicherten im Vergleich zum gesetzlich Versicherten ab“, sagt Schulte.

Die Ausgaben für die ambulante Arztbehandlung der Privatversicherten seien pro Kopf in den vergangenen zehn Jahren um 41 Prozent gestiegen, von 583 Euro im Jahr 1999 auf 822 Euro im Jahr 2009. „Das kann nicht ungebremst so weitergehen. Dafür kämpfen wir im Interesse unserer Versicherten. Denn sie müssen sonst am Ende die Zeche bezahlen.“ Zum Vergleich: Der allgemeine Preisanstieg in Deutschland habe im selben Zeitraum 17 Prozent betragen. Und in der GKV hätten sich die Ausgaben pro Kopf in diesen zehn Jahren von 297 auf 370 Euro entwickelt, eine Zunahme um 24 Prozent.

Ärzte und PKV sollten jetzt gemeinsam versuchen, die unterschiedlichen Konzepte und ihre Auswirkungen abzugleichen. Die PKV sei dazu bereit. „Wir setzen nun auf eine sachliche Diskussion mit allen Beteiligten in der Ärzteschaft und in der Politik“, so Schulte.

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