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PKV-Verband warnt Unzulässige Werbe-Anrufe zur privaten Krankenversicherung

Derzeit kommt es in Deutschland zu unerwünschten Werbe-Anrufen, in denen die Anrufer vorgeben, im Auftrag des Verbandes der Privaten Krankenversicherung zu handeln. Den angerufenen Privatversicherten wird dabei suggeriert, dass ihr Tarifbeitrag drastisch steigen wird und der PKV-Verband ihnen daher den Wechsel in einen anderen Tarif vermitteln möchte.

„Dies ist eine bewusste Täuschung“, betont der Branchenverband. „Mitarbeiter des PKV-Verbandes führen selbstverständlich keine vertriebsorientierten Telefongespräche.“ Als neutraler Dachverband der Branche dürfe er nicht als Makler tätig werden. „Solche unlauteren Werbemethoden führen die Verbraucher in die Irre und schädigen damit den guten Ruf der Branche.“

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Die so genannten „Cold Calls“ erfüllen nach Ansicht des PKV-Verbandes den Tatbestand des strafbaren Verhaltens im Sinne des Paragrafen 43 Absatz 2 Nummer 1 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). „Wir raten den Betroffenen daher, Namen und Telefonnummer des Anrufers zu notieren und einen Strafantrag bei der Polizei zu stellen.“

Bei der Bundesnetzagentur sind ebenfalls Beschwerden gegen unerlaubte Telefonwerbung möglich. Für Beschwerden bei den jeweils zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten sind deren Anschriften auf der Homepage der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationssicherheit zu finden.

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