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in VersicherungenLesedauer: 4 Minuten

Plansecur: To-do-Liste für 2012

Carsten Mathé
Carsten Mathé
1. Einführung der Unisex-Tarife bei Versicherungsneuabschlüssen ab 21. Dezember Vom 21. Dezember 2012 an gelten bei Neuabschlüssen für Versicherungen wie zum Beispiel  Renten-, Kranken- oder Pflegeversicherungen sogenannte Unisex-Tarife. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sind nur noch geschlechtsneutrale Tarife erlaubt. Die Änderung betrifft auch Verträge der betrieblichen Altersversorgung (bAV). Die Versicherer dürfen künftig weiterhin beispielsweise nach dem Alter des Versicherungsnehmers oder dem Merkmal „Raucher / Nichtraucher“ differenzieren, jedoch nicht mehr nach dem Geschlecht.

Bestehende Verträge werden nicht angepasst. Das gilt auch für Vertragsänderungen, die nach den Versicherungsbedingungen möglich sind, zum Beispiel für die dynamische Erhöhung von Beitrag und Leistung. Sofern eine wesentliche Änderung vorliegt, zum Beispiel der nachträgliche Einschluss einer Absicherung gegen Berufsunfähigkeit (BU) in eine Rentenversicherung, wird der neue Baustein in der Unisex-Variante berechnet.

Das EuGH-Urteil wirkt sich unterschiedlich in den Versicherungsarten aus. Für Männer entsteht vor allem bei den Versicherungstypen Pflegerente und -tagegeld Handlungsbedarf, deren Beiträge teilweise mehr als 40 Prozent ansteigen. Auch für eine Krankenversicherung müssen sie in der Unisex-Variante mehr bezahlen.

Frauen, die die Familie mit einer Risikolebensversicherung gegen die finanziellen Folgen ihres Todes absichern wollen, sollten handeln. In diesem Segment steigen die Beiträge nach dem Stichtag deutlich. Aufgrund des unterschiedlichen Bedarfs jedes einzelnen Verbrauchers wird generell empfohlen, mit einem Fachmann zu besprechen, inwieweit noch vor dem 21. Dezember gehandelt werden sollte.

2. Bei staatlicher Altersvorsorge komplette Förderung sichern

a) Riester-Rente: Bei Riester-Verträgen sind Zuzahlungen bis zur Höchstgrenze möglich, um die volle Förderung auszuschöpfen. Die Zuzahlung für 2012 ist noch bis zum 31. Dezember 2012 möglich. Achtung: Der Zulagenantrag für das vorvergangene Jahr 2010 ist dem Anbieter spätestens zum 31. Dezember 2012 vorzulegen. Mit einem Dauerzulagenantrag entfallen die jährlichen Angaben zum rentenversicherungspflichtigen Einkommen. Dann sind dem Anbieter nur noch Änderungen, wie zum Beispiel die Geburt eines Kindes, mitzuteilen. Die Untergrenze für den Eigenbeitrag liegt für alle Riester-Sparer bei 60 € pro Jahr.   

b) Rürup-Rente: Selbstständige, die ihre Einnahmensituation oft erst am Jahresende überblicken, sollten über den Abschluss einer Rürup-Rente nachdenken. Diese kann mit einer Einmalzahlung beginnen. Außerdem kann in bestehende Verträge zugezahlt werden. Der Jahresbeitrag für eine Rürup-Rente kann bis zu 20.000 Euro bei Alleinstehenden (40.000 Euro bei zusammenveranlagten Ehegatten) betragen, von denen in diesem Jahr 74 Prozent(maximal 14.800 Euro, Verdopplung bei zusammenveranlagten Ehegatten) steuerlich abzugsfähig sind. Die Rürup-Rente ist die einzige staatlich geförderte private Altersvorsorgeform für Selbstständige. Auch Angestellte können die Vorteile einer Rürup-Rente nutzen. Die Steuerersparnis liegt momentan je nach Steuersatz zwischen 10 und 30 Prozent der eingezahlten Beiträge und steigt in den nächsten Jahren stufenweise.

c) betriebliche Altersversorgung (bAV): Auch bei bestehenden bAV-Altersvorsorgeverträgen können Zuzahlungen vorgenommen werden. Mit der Entgeltumwandlung, bei der in diesem Jahr bei Pensionskassen oder Direktversicherungen Beiträge bis zu 2.688 Euro (monatlich: 224 Euro) gefördert werden, sparen Arbeitnehmer Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Damit die Zuzahlung steuerlich anerkannt wird, muss sie noch vor dem 31. Dezember erfolgen. Alternativ kann dem Versicherer oder der Pensionskasse auch 2012 eine Einzugsermächtigung erteilt werden. Dann erlauben die Finanzbehörden, dass die Versicherer die Zuzahlung in den ersten Wochen des Jahres 2013 einziehen.

Für Rürup-, Riester- und bAV-Verträge gilt: Wer sich als Mann noch die aktuell günstigeren Konditionen sichern will (siehe Unisex-Artikel) sollte sichergehen, dass sein Vertrag noch bis zum 20. Dezember vom Versicherer ausgefertigt wird.