LinkedIn DAS INVESTMENT
Suche
in Recht & SteuernLesedauer: 4 Minuten

Preis-Irrtum Händler verklagt Bank auf 152 Millionen Euro

Seite 2 / 3

Anfechtung wegen Irrtums

Dieser Gewinn erwies sich jedoch als theoretisch - denn Armin A. verfügte nie über die Wertpapiere, weil die BNP sie nicht lieferte. Die BIW buchte die Position im Januar 2016 schließlich wieder aus seinem Depot. Er hatte seine Depotbank bereits Anfang Dezember bei den Franzosen nachfragen lassen, wo die Papiere blieben. Als Antwort erhielt die BIW am 8. Dezember 2015 eine E-Mail der BNP. "Der Trade wurde erfasst und muss von unseren IT Kollegen manuell gebucht werden", hieß es in dem kurzen Schreiben, das Bloomberg News vorliegt. Und weiter: "Dies wird nun geschehen".

Am 14. Dezember 2015 erhielt die Depotbank BIW von der BNP ein Schreiben mit Datum vom 10. Dezember 2015, in dem die BNP Paribas erklärt, sie fechte das Geschäft "wegen Irrtums fristgerecht" an. Die BIW antwortet, sie akzeptiere die Anfechtung nicht, da "weder ein Anfechtungsrund vorliegt noch eine etwaige Anfechtungsfrist eingehalten wurde".

Am 15. Dezember 2015 schreibt die BNP erneut und erläutert, das Geschäft nicht erfüllen zu wollen, da sie "irrtümlich einen Preis von 108,80 Euro anstelle des eigentlich gewollten, richtigen Preises von 54.400,00 Euro" angegeben habe.

Mistrade-Fristen

Im elektronischen Handel passieren Mistrades immer wieder. Sogenannte "Fat-Finger"-Fehler, die durch Eingabe falscher Stückzahlen oder Preise entstehen, können in der Regel einfach behoben werden. Das Geschäft muss binnen einer gewissen Frist der entsprechenden Börse gemeldet werden. Bei außerbörslichen Geschäften, wie bei Armin S., regeln Rahmenverträge Rechte und Pflichten der Teilnehmer. Die Mistrade-Regeln zwischen der BIW und der BNP liegen Bloomberg News vor und sehen bei einem Schaden von mehr als 20.000 Euro vor, dass das fragliche Geschäft bis 11 Uhr des folgenden Handelstages rückgängig gemacht werden kann.

Armin S. hatte an einem Freitag geordert. Der folgende Handelstag war daher ein Montag, der 7. Dezember 2015. Die Bank hätte nur bis 11 Uhr dieses Tages anfechten können, argumentiert sein Rechtsanwalt Mario Bögelein.

Die E-Mail, die die BNP am 8. Dezember 2015, also einen Tag nach Ablauf der Frist sandte, interpretiert der Anwalt so: "Die Formulierung, dass das Geschäft ’erfasst’ sei und ’manuell gebucht’ werde, lässt auf die Bestätigung des Geschäfts schließen und damit auch auf die Kenntnis und die Akzeptanz des Preises." Diese Bestätigung schließe es aus, dass die BNP nun nachträglich anfechten könne, sagt Bögelein.

Wann genau die BNP den Fehler bemerkt hat, ist nicht bekannt. Bloomberg-Daten zeigen noch für den 10. Dezember 2015 einen Preis von 107,65 Euro, bevor die Kursstellung für einige Tage aussetzt. Erst am 22. Dezember 2015 springt der Kurs wieder auf 53.818,80 Euro.