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PRIIPs: BVI contra ESA „EU-Pläne zu Fonds-Transaktionskosten führen zu absurden Ergebnissen“

BVI-Chef Thomas Richter
BVI-Chef Thomas Richter

Der deutsche Fondsverband BVI kritisiert die Vorschläge der europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs) zur Umsetzung der Verordnung über verpackte Anlageprodukte (Packaged Retail and Insurance-based Investment Products, PRIIPs). „Insbesondere die Pläne zur Berechnung der Transaktionskosten führen systematisch zu falschen, ja sogar absurden Ergebnissen“, sagt Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des BVI.

Die ESAs hatten in ihrem technischen Diskussionspapier vom Sommer 2015 zur Berechnung der Transaktionskosten eine standardisierte Tabelle auf Basis von längerfristigen Marktdaten für die impliziten Transaktionskosten wie bei Nettogeschäften vorgesehen. Diese Methode hatte der BVI grundsätzlich befürwortet. 

Transaktionskosten von minus 107 Basispunkten

Nun schlagen die ESAs eine neue und im Markt unübliche Vorgehensweise vor. Sie wollen die Differenz zwischen dem tatsächlichen Preis beim Kauf oder Verkauf eines Wertpapiers und einem bestimmten Referenzpreis als Transaktionskosten festlegen. Dieser Ansatz widerspricht nicht nur der PRIIPs-Verordnung, sondern auch der MiFID und dem eigenen Verständnis der ESAs. Danach sind Transaktionskosten die Kosten Dritter für die Ausführung von Wertpapiergeschäften und nicht die Differenz von einem Referenzpreis zu dem tatsächlichen Ausführungspreis.

„Die Vorschläge der ESAs führen in weniger liquiden Märkten wie bei Anleihen regelmäßig zu falschen oder sogar negativen Transaktionskosten“, sagt Richter. Zum Beispiel war eine 2022 fällige Staatsanleihe von Zypern mit einer Verzinsung von 3,875 Prozent am 21. Januar 2016 um 15 Uhr mit einem Referenzkurs zum Kauf von 104,23 beim Datenanbieter Bloomberg im System eingestellt. Tatsächlich hat ein Asset Manager das Papier nach mehreren Abfragen bei Händlern zum Kurs von 103,125 gekauft. 

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