Private Altersvorsorge der Zukunft Arbeitgeber fordern höhere Riester-Förderung
Impression vom Deutschen Arbeitgebertag 2015, Foto: BDA | Fotograf: Neumann, Unger
„Heute muss ein Durchschnittsverdiener deutlich mehr Beiträge für die unverändert hohe Grundzulage von 154 Euro zahlen“, begründet der Arbeitgeberverband BDA in seinem aktuellen Rentenpolitischen Grundsatzpapier die Forderung nach höheren Sätzen für die Riester-Förderung. „Auch aufgrund der Niedrigzinsphase ist eine Anpassung geboten, da eine gleich hohe Rente heute einen höheren Sparaufwand erfordert.“
Konkret fordert der BDA eine Erhöhung der Grundzulage von 154 Euro auf 200 Euro sowie des zulässigen Sonderausgabenabzugs von 2.100 Euro auf 3.000 Euro. Dies sei „aufgrund der seit 2001 eingetretenen Lohn- und Gehaltsentwicklung angemessen“.
Die Riester-Förderung sollte laut BDA zudem künftig auch Selbstständigen offenstehen. Denn: „Die bisherige Begrenzung des Berechtigtenkreises kompliziert das Zulageverfahren und schließt ausgerechnet viele derjenigen von der Riester-Förderung aus, die sich ohne Zulagenförderung keine ergänzende Altersvorsorge leisten können und in kein obligatorisches Alterssicherungssystem einbezogen sind, zum Beispiel Kleingewerbetreibende.“
Konkret fordert der BDA eine Erhöhung der Grundzulage von 154 Euro auf 200 Euro sowie des zulässigen Sonderausgabenabzugs von 2.100 Euro auf 3.000 Euro. Dies sei „aufgrund der seit 2001 eingetretenen Lohn- und Gehaltsentwicklung angemessen“.
Die Riester-Förderung sollte laut BDA zudem künftig auch Selbstständigen offenstehen. Denn: „Die bisherige Begrenzung des Berechtigtenkreises kompliziert das Zulageverfahren und schließt ausgerechnet viele derjenigen von der Riester-Förderung aus, die sich ohne Zulagenförderung keine ergänzende Altersvorsorge leisten können und in kein obligatorisches Alterssicherungssystem einbezogen sind, zum Beispiel Kleingewerbetreibende.“