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Private Zusatzversicherungen: Produktporträts

Zahnzusatzversicherungen (Auswahl)

Allianz Tarif 740


Der Allianz-Tarif 740 kann seit dem 1. April 2010 für  gesetzlich Versicherte als Alleinversicherung ohne Anbindung an einen weiteren Tarif verkauft werden. Diese Möglichkeit gilt testweise bis zum 31. März 2011.

Zahnersatz, Zahnbehandlung & Co.:
Bei Zahnbehandlung (zum Beispiel Parodontosebehandlung und Wurzelbehandlungen), Zahnprophylaxe (unter anderem Fluoridierung und professionelle Zahnreinigung) und Inlays zahlt Allianz 75 Prozent der Gesamtkosten. Bei Zahnersatz (inklusive Kronen, Teilkronen und Verblendungen), Implantaten und Kieferorthopädie sind es 50 Prozent der Gesamtkosten.

Besonderheiten: Die Allianz leistet prozentual auf den gesamten Rechnungsbetrag, die Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung kommt oben drauf, zusammen können so bis zu 100 Prozent der Gesamtkosten abgedeckt werden. Bei diesem Tarif gibt es keine Begrenzung auf Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und Zahnärzte (GOZ). Es sind auch keine Summenbegrenzungen vorgesehen, es gilt nur die übliche achtmonatige Wartezeit. Auf eine Vorlagepflicht für Heil- und Kostenpläne verzichtet Allianz ebenfalls.

Weitere Informationen zum Tarif gibt es hier.