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in Recht & SteuernLesedauer: 2 Minuten

In 5 Fällen Mifid II: Wann darf die ESMA Produkte verbieten?

Christian Waigel von Waigel Rechtsanwälte
Christian Waigel von Waigel Rechtsanwälte

Laut Mifid II darf die ESMA ebenso wie die nationalen Aufsichtsbehörden das Marketing, den Vertrieb und bestimmte oder sämtliche finanzielle Aktivitäten oder Praktiken von Marktteilnehmern einschränken oder verbieten, wenn bestimmte Vorgaben erfüllt sind. Dies darf sie bereits vor der Lancierung eines Finanzprodukts tun. 

Dabei darf sich die ESMA über die jeweiligen zuständigen nationalen Aufsichtsbehörden hinwegsetzen. Laut Mifid II gelten folgende Kriterien: 

  1. Es bestehen erhebliche Bedenken hinsichtlich des Anlegerschutzes. 
  1. Die ESMA sieht eine Gefahr für die Funktion bzw. die Integrität der Finanzmärkte. 

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  1. Die ESMA erkennt eine Gefahr für die Stabilität des Finanzsystems. 
  1. Trotz der Gefahren bleiben nationale Aufsichtsbehörden untätig. 
  1. Die Intervention muss verhältnismäßig sein.
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