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in Recht & SteuernLesedauer: 2 Minuten

In 5 Fällen Mifid II: Wann darf die ESMA Produkte verbieten?

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Was ist bei einem Eingriff verhältnismäßig? Hierfür gibt es eine (nicht abschließende) Kriterienliste der ESMA: 

  1. Produktbezogene Kriterien, zum Beispiel der Grad der Komplexität, Transparenz, Eigenschaften, Preis, Anfälligkeit für Verwendung zu Finanzstraftaten 
  1. Wirkungsbezogene Kriterien, zum Beispiel der Ausmaß des Schadens, betroffener Kundentypus, Risiken für die Märkte, Bedrohung des Anlegervertrauens 
  1. Vertriebsbezogene Kriterien, zum Beispiel die Handelbarkeit oder Vertriebspraktiken 

Um einzugreifen genügt es bereits, wenn die ESMA nur einen dieser Punkte als erfüllt ansieht.

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