In 5 Fällen Mifid II: Wann darf die ESMA Produkte verbieten?
Was ist bei einem Eingriff verhältnismäßig? Hierfür gibt es eine (nicht abschließende) Kriterienliste der ESMA:
- Produktbezogene Kriterien, zum Beispiel der Grad der Komplexität, Transparenz, Eigenschaften, Preis, Anfälligkeit für Verwendung zu Finanzstraftaten
- Wirkungsbezogene Kriterien, zum Beispiel der Ausmaß des Schadens, betroffener Kundentypus, Risiken für die Märkte, Bedrohung des Anlegervertrauens
- Vertriebsbezogene Kriterien, zum Beispiel die Handelbarkeit oder Vertriebspraktiken
Um einzugreifen genügt es bereits, wenn die ESMA nur einen dieser Punkte als erfüllt ansieht.