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Aktualisiert am 28.01.2020 - 13:30 Uhrin VersicherungenLesedauer: 4 Minuten

Produktporträt: PKV-Vollversicherung Royal

Frisch gebackene Eltern müssen sechs Monate
Frisch gebackene Eltern müssen sechs
Monate lang keine Beiträge zahlen.
Foto: Fotolia

Bei Royal SB I (Tarif 891) hat der Kunde einen Selbstbehalt von 10 Prozent, maximal kann der 500 Euro im Jahr betragen. Wer sich für den Royal SB II (Tarif 892) entscheidet, hat einen 20-prozentigen Selbstbehalt bis zu 1.000 Euro jährlich. Ab den jeweiligen Höchstgrenzen zahlt der Münchener Verein die Rechnungen. Der Versicherungsschutz gilt inklusive Rücktransport weltweit.

Je nach Tarif unterscheiden sich die Prämien für Royal. Ein 35 Jahre alter Mann zahlt bei 500 Euro Selbstbehalt rund 416 Euro pro Monat. Wählt er den höheren Selbstbehalt reduziert sich seine monatliche Prämie auf rund 369 Euro. Eine Frau gleichen Alters muss für Royal SB I monatlich 534 Euro zahlen, Royal SB II bekommt  sie für 476 Euro. Einen Bonus gibt es für die, die ein Jahr lang keine Rechnungen einreichen. Sie bekommen bis zu vier Monatsbeiträge auf’s Konto zurück überwiesen (sogenannte Gesundheitsprämie).

Krankenhaus, Chefarzt & Co.

Selbstbehalt und Beitragshöhe sind die einzigen großen Unterschiede zwischen beiden Royal-Tarifen. Bei den Leistungen stimmen die Varianten überein. So gibt’s in beiden Fällen ein Einbett-Zimmer, wenn Royal-Kunden ins Krankenhaus müssen. Rechnungen von Privatärzten übernimmt der Versicherer zu 100 Prozent, in medizinisch notwendigen Fällen auch über die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) hinaus.

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Münchener Verein erstattet auch Kosten, die anfallen, wenn Angehörige Privatpatienten auf Station begleiten und sich kümmern. Auch Eltern, die bei ihren Kindern im Krankenzimmer übernachten bekommen die anfallenden Kosten zurück (sogenanntes Rooming In). Sterbenskranken Menschen wird die Unterbringung in Hospizen voll erstattet.

Rund um den Zahn

Geht es um die Mundhygiene sind die Kosten für Zahnbehandlung über Royal komplett abgedeckt. Grenzwerte sind hier die Höchstsätze der GOÄ und Gebührenordnung für Zahnärzte (GÖZ). Bei Zahnersatz wird zu 80 Prozent geleistet, die Kosten für Inlays gibt es komplett zurück. Bei Kindern und Jugendlichen, die noch nicht erwachsen, also unter 18 Jahre alt sind, übernimmt der Versicherer die Kosten bei kieferorthopädischen Behandlungen, nach der Volljährigkeit werden 80 Prozent erstattet. Allerdings gibt es in den ersten vier Versicherungsjahren Grenzen, was die Erstattung angeht. Im ersten und zweiten Versicherungsjahr liegt die Schwelle bei je 1.000 Euro, im dritten und vierten Jahr bei je 2.000 Euro. Ab dem fünften Jahr und bei Unfällen ist die Leistung unbegrenzt.

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