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Produktporträt Rürup-Rente: Condor Congenial Basis Garant

Foto: Fotolia
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Wichtigster Topf des Garantiesystems ist der Wertsicherungsfonds. Hier – und falls nötig im zweiten Topf, dem Deckungsstock des Versicherers – liegt immer das Sparkapital, das für die Sicherstellung der Garantie gebraucht wird.

Zwei Wertsicherungsfonds stehen Kunden zur Wahl. Der DWS Garant 80 Dynamic (WKN: DWS0RP) setzt seinen Schwerpunkt auf die weltweite Kapitalanlage, während der Cominvest Dynamic Safe 80 (A0MR9E) einen europäischen Fokus hat. Beide Fonds garantieren jeweils für einen Monat, dass ihr Mindestwert bei 80 Prozent des Anteilwerts vom Vormonat liegt. Als Kapitalanlage stehen unter anderem drei Strategieportfolios zur Wahl

Guthaben, das nicht für die Garantie gebraucht wird, fließt in den dritten Topf, den der Kunde wie es ihm gefällt aus einer Reihe von Einzelfonds, darunter sieben Indexfonds, vier gemanagten Dachfonds und einem gemanagten Mischfonds oder aus drei Strategieportfolios zusammenstellen kann. Die Aufteilung auf die drei Töpfe wird für jeden Kunden individuell je nach Vertragslaufzeit, Höhe der Garantie und aktueller Kapitalmarktlage angepasst.

Höhe der Garantie ist anpassbar

Der Versicherte kann die Höhe der Garantie anpassen. Startet er den Vertrag beispielsweise als Single reicht ihm womöglich die Zusage, dass er zum Rentenbeginn mindestens, aber garantiert 25 Prozent seiner eingezahlten Beiträge zurückbekommt. Sein Guthaben fließt bei diesem Sicherungsniveau stärker in den dritten Fondstopf, seine Chancen auf mehr Rente steigen dadurch. Heiratet der Kunde, kann er die Garantieschwelle erhöhen, beispielsweise auf 50 Prozent, kommt Nachwuchs hinzu auf 100 Prozent.

Um seine Hinterbliebenen abzusichern, hat der Versicherte bei Congenial Basis Garant mehrere Möglichkeiten. Beim Tod vor Rentenbeginn gibt es entweder keine Leistung oder das Kapital geht als Rente an den Ehepartner oder an kindergeldberechtigte Kinder. Stirbt der Kunde nach Rentenbeginn wird das angesparte Kapital zu Rentenbeginn abzüglich bereits gezahlter Renten an die Hinterbliebenen verrentet. Alternativ wird der Wert der bis zum Ende des zehnten Rentenbezugsjahres noch ausstehenden Renten verrentet.

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