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Professor Schwintowski „Fehler in IDD-Entwurf verletzen Vermittler-Interessen“

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Im Hinblick auf die Beratungspflichten soll sich ja auch einiges ändern. Das sieht aus vertrieblicher Sicht ja prima aus, wenn mal als Versicherer künftig seine Vertreter zu den Maklerkunden schicken darf, es könnte aber auch enormen Aufwand und Haftung bei den Versicherern auslösen?

Schwintowski: In Paragraf 6 VVG‐E soll Absatz 6, der den Makler betrifft, gestrichen werden. Mir ist nicht klar: gibt es dafür einen Sachgrund? Soll in diesen Fällen eine Beratungsverpflichtung des Versicherers neben derjenigen des Maklers bestehen bleiben?

Eventuell habe ich hier etwas missverstanden, jedenfalls kann es ja keine Doppelberatungsverpflichtung geben. Auf der anderen Seite steht die Befreiung für eine Vielzahl von Vermittlern in Nebentätigkeit in Paragraf 66 VVG‐E. Das halte ich für problematisch, jedenfalls wenn es um die Restschuldversicherungen, die Reisekrankenversicherung und die Reiserücktrittversicherung geht.

Da kommt noch viel Arbeit auf die Interessenvertreter der Vermittler zu. Welches Resümee ziehen Sie?

Schwintowski: Wenn ich das alles in drei markante Sätze zusammenfasse, so muss ich sagen:

  1. Makler, und nach meiner Überzeugung auch Vertreter, müssen das Recht haben auf Honorarbasis zu beraten, wenn das der Kunde wünscht. Der Bundesgerichtshof hat ja bereits entschieden, dass auch ein Vertreter eine solche Honorarvereinbarung treffen kann – wir dürfen das Rad der Geschichte nicht zurückdrehen – außerdem wäre das wirklich verfassungs‐ und europarechtswidrig.
  2. Nach meiner Meinung muss das Provisionsabgabeverbot fallen.
  3. Nach meiner Meinung muss es den Anspruch auf die Nettopolice geben und zwar nicht nur für Honorarberater, sondern für jeden Vermittlertypus, der eine Honorarvereinbarung mit dem Kunden treffen will. Ob das mit den Handelsvertreterverträgen der Vertreter zu vereinbaren ist, übersehe ich zurzeit nicht. Wenn und soweit aber ein Vertreter berechtigt ist, statt der Provision auch auf Honorarbasis zu beraten, dann muss auch er die Möglichkeit haben, eine Nettopolice zu bekommen. Ich würde also sagen, die Versicherer müssen in Zukunft beide Policen-Arten anbieten und der Wettbewerb wird dann entscheiden, welche Police sich letztlich am Markt durchsetzt

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