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Aktualisiert am 27.08.2018 - 13:14 Uhrin FinanzberatungLesedauer: 10 Minuten

Provisionsverbot kontraproduktiv Das sagen Fondsvertriebs-Chefs über Mifid II

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Thomas Hammer, Main First, Head of Retail Business Development

Welche Regelungen im Rahmen von Mifid ll finden Sie gut und sinnvoll? 

Positiv – vor allem für Kunden – ist das höhere Maß an Transparenz, welches zur Aufschlüsselung der Kosten und Gebühren implementiert wird. Anleger werden somit durch die klarere Einstufung besser geschützt. Durch diese neuen Standards gewinnt auch die Produktqualität an Bedeutung. 

Welche Regelungen im Rahmen von Mifid ll halten Sie für schlecht und überflüssig? 

Die Erfahrung zeigt, dass im Endeffekt nur eine Neugestaltung der Vergütung von Frontload und Kickback auf die dauerhafte Gebühr erfolgt. Für den Kunden wird es sehr wahrscheinlich nicht günstiger. Der einzige Vorteil besteht darin, dass das Fondsvehikel beziehungsweise das Produkt nicht mehr über die Vergütung, sondern über die Qualität verkauft wird. Damit verlieren weiche Kosten an Bedeutung. 

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Wo sehen Sie Chancen und Risiken und wie werden Sie sich darauf einstellen?  

Wir sehen erstens einen Trend zu sogenannten Clean-Share-Klassen, aufgrund des Kick-Back Verbots.

Zweitens richtet sich der Fokus auf Vertriebe mit Strategie-Depots und Service-Fees, da diese zukunftsfähig im Kontext eines Kick-Verbots aufgestellt sind.

Und drittens gibt es einen Trend zu Vermögensverwaltungsmandaten und entsprechenden Verträgen bei Banken und Vermögensverwaltern, um die Aufwände bei der Dokumentation zu reduzieren. 

Teil des Mifid-ll-Regulierungskomplexes ist die sogenannte Product Governance: Fondsanbieter müssen prüfen und veröffentlichen, ob und welche Produkte für welche Zielgruppen geeignet sind. Eine Definition der Zielgruppen steht noch aus. Was würden Sie dem Gesetzgeber an dieser Stelle raten: Was wäre eine sinnvolle Zielgruppen-Definition? 

Sicherzustellen, dass Anleger gut informiert sind und Produkte angeboten bekommen, die für Sie passend sind, ist auch für uns wichtig. Daher finden wir eine Definition der Zielgruppen sinnvoll und hilfreich. Diese Einstufung unserer Produkte nehmen wir also gerne vor. Allerdings wird im Endeffekt dennoch der Berater – ob im freien Bereich oder in der Bank – selbst entscheiden müssen, welches Produkt für welchen Kunden passend ist. Diese Aufgabe kann und sollte eine Fondsgesellschaft nicht leisten.

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