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Aktualisiert am 14.09.2016 - 12:18 Uhrin FinanzberatungLesedauer: 2 Minuten

„Qualitätssteigernde Dienstleistungen“ Umsatzsteuer auf Provision nach Mifid II? Das meint das Finanzministerium

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„Zunächst abzuwarten“

Und nun? Um Klarheit in die Sache zu bringen fragte DAS INVESTMENT.com beim Bundesfinanzministerium nach. „Inwieweit mit dem Inkrafttreten der EU-Finanzmarktrichtlinie Mifid II die dort als „qualitätssteigernde Dienstleistungen“ beschriebenen Leistungen (noch) unter den Begriff der umsatzsteuerlichen Vermittlungsleistungen fallen oder als vom Vermittlungsbegriff nicht mehr erfasste Leistungen zu betrachten sind, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht beurteilt werden“, so die Antwort eines Ministeriums-Sprechers.

Insoweit bleibe die darauf basierende vertragliche und tatsächliche Ausgestaltung der Beratungsleistungen „zunächst abzuwarten“.

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