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RA Christoph Meyer zum Infinus-Skandal „Anlegern entgehen Millionen-Summen“

Sieht unter anderem das Vorgehen der Insolvenzverwalter im Infinus-Prozess kritisch: Rechtsanwalt Christoph Meyer
Sieht unter anderem das Vorgehen der Insolvenzverwalter im Infinus-Prozess kritisch: Rechtsanwalt Christoph Meyer | Foto: SKW Rechtsanwälte

Der Prozess gegen sechs ehemalige Infinus-Führungskräfte endete jüngst mit erheblichen Haftstrafen. Wie schätzen Sie die bisherige juristische Aufbereitung ein?

Christoph Meyer: Die Strafen von bis zu acht Jahren stellen einen großen Schluck aus der Pulle dar, die maximal mögliche Strafe lag bei zehn Jahren. Allgemein gilt, dass in Fällen, in denen es um viel Geld geht, Gerichte schon seit längerem drakonische Strafen verhängen. Nach meinem Eindruck geht das Strafmaß in diesem Fall wohl in Ordnung.

Teilen Sie die Kritik, dass die Staatsanwaltschaft 2013 voreilig gehandelt haben soll?

Meyer: Das angebliche Murren von Anlegern habe ich auch mehreren Medien entnommen. Ich zweifle daran und möchte nicht ausschließen, dass es sich eher um Stimmungsmache seitens der Angeklagten handelt. Auch wir sind zu dem Schluss gekommen, dass es sich um ein Schneeballsystem gehandelt hat. Dass dieses nur scheiterte, weil die Behörden ein Stöckchen ins Räderwerk gesteckt haben, kann ich nicht nachvollziehen.

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Eine Standard-Ausrede, oder?

Meyer: Diese Argumentation wird häufig zur Verteidigung genutzt. Würde die Staatsanwaltschaft in solchen Fällen zögern, könnten angesichts der großen Geldsummen in wenigen Monaten erhebliche weitere Verluste im zweistelligen Millionenbereich entstehen. Ich persönlich glaube, es gibt dort keinen Grund zu meckern. Viele Anleger haben die Risiken der vermeintlich hoch rentierlichen Anlagen wie etwa Genussscheinen nicht beachtet.

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