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Ranking zum Pflege-Bahr So gut sind die geförderten Pflegezusatz-Policen

Von Daniel Bahrs Amtszeit als Bundesgesundheitsminister zwischen Mai 2011 und Dezember 2013 bleibt vor allem die – auch als „Pflege-Bahr“ bekannte – ergänzende Pflege-Zusatzversicherung mit staatlicher Förderung im Gedächtnis. Bei dieser neuen Variante der Pflege-Police sponsert der Staat die zusätzliche private Absicherung für den Pflegefall.

„Auch mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz, das Anfang 2017 in Kraft tritt, bleibt die gesetzliche Pflegeversicherung lediglich eine Teilkasko-Versicherung“, erklärt Thomas Lemke, Geschäftsführer der Deutsches Finanz-Service Institut GmbH in Köln. „Im Pflegefall reichen deren Leistungen nicht, um alle anfallenden Kosten zu zahlen.“

„Auf einem nicht unerheblichen Teil bleiben die Betroffenen und ihre Familie also sitzen. Recht oft geht es da um höhere fünfstellige Beträge“, so Lemke weiter. Um diese Lücke zu schließen, können deutsche Verbraucher seit Ende 2012 die „Pflege-Bahr“-Tarife der Versicherer nutzen.

60 Euro staatliche Förderung

Diese Policen werden im Jahr mit 60 Euro vom Staat gefördert. Der Eigenanteil, den Versicherte tragen müssen, liegt in der Regel bei mindestens 120 Euro im Jahr, also zehn Euro im Monat. „Aus Kundensicht ist bei diesen Produkten positiv, dass Versicherer niemanden ablehnen dürfen“, erklärt DFSI-Studienleiter Sebastian Ewy.

Allerdings weist der DFSI-Senior Analyst darauf hin, dass es „auch nach Abschluss einer solchen Zusatzpolice noch immer Finanzierungslücken geben kann.“ Hintergrund: Der Gesetzgeber schreibt vor, dass beim Pflege-Bahr im höchsten Pflegegrad mindestens 600 Euro im Monat gezahlt werden.

Zusammen mit den Höchstsätzen der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung für absolute Härtefälle im Pflegegrad 5 ergibt das ab 2017 monatliche Leistungen von etwas mehr als 2.600 Euro. „Doch die Pflege eines Schwerst-Pflegebedürftigen kostet im Monat 4000 Euro und mehr.“ Daher sei es sinnvoll, sich die Leistungen dieser Policen genau anzuschauen.


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