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Regulierung der Finanzbranche

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Regulierung - das Topthema der Finanzbranche. DAS INVESTMENT.com berichtet laufend über die anstehenden Gesetzesvorhaben.

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30.06.2009 12:18
Rubrik: Recht & Steuern

Gut zu wissen: Abgeltungssteuer gilt nicht für Kegelklubs

Quelle: Fotolia

Die Abgeltungssteuer gilt nicht für Gruppen wie Schulklassen, Kegelklubs oder Elternbeiräte. Das erklärt der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine.

Wie der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine erklärt, muss die Bank keine Kapitalertragssteuer einbehalten, wenn die Zinsen des Kontos nicht mehr als zehn Euro pro Mitglied im Jahr betragen, wenn die Gruppe aus mindestens sieben Mitgliedern besteht und das Konto neben dem Namen des Kontoinhabers auf den Zusammenschluss hinweist. Der Kontoinhaber muss der Bank jeweils zu Jahresbeginn eine Änderung der Mitgliederzahl mitteilen.

Diese Vereinfachungsregelung gilt jedoch nicht für Grundstücksgemeinschaften, Erbengemeinschaften, Gemeinschaften von Wohnungseigentümern und für gemeinschaftliche Mietkautionskonten.

Von: Malte Dreher

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joze , 01-07-09 16:32:
Frage: Gilt diese Vereinfachung auch für gemeinnützige Vereine, Heimatvereine e.V., etc.? Bitte um weitere Aufklärung

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