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Aktualisiert am 28.01.2020 - 09:00 Uhrin Recht & SteuernLesedauer: 2 Minuten

Becker, Schumi und Niki Lauda: Müssen sie für dubiose Dubai-Fonds haften??

Dubai
Dubai, Quelle: ACI

Die drei Prominenten warben für die Dubai-Immobilienfonds der ACI (DAS INVESTMENT.com berichtete), die seit März mit der Rückzahlung von insgesamt 60 Millionen Euro an 6.000 deutsche Anleger im Verzug ist. Während die Staatsanwaltschaft in Dubai wegen Zweckentfremdung von Anlegergeldern gegen ACI ermittelt, prüft der Anwalt Thomas Schulte zusammen mit seinen Kollegen Sven Tintemann, Kim Oliver Klevenhagen und Ulrich Schulte, ob die Geschädigten ihre Ansprüche auch gegen Becker, Schumacher und Lauda geltend machen können. Becker soll für die Werbung für die ACI 2 Millionen Euro, Schumacher 5 Millionen Euro und Lauda eine Million Euro kassiert haben. Schadensersatzansprüche gegen Prominente, die für Fonds werben, sind in der Rechtsprechung keine Neuheit. Laut einem Grundsatzurteil des Landgerichts Mosbach (Aktenzeichen: 10135/06) haften Prominente und Politiker für entstandene Schäden, wenn sie sich als Zugpferd vor Fondsprojekte spannen ließen, die sie nicht hinreichend geprüft haben. So hatte das Landgericht den frühere Bundesverteidigungsminister und Inhaber eines Lehrstuhls für Finanzrecht an der Universität München, Rupert Scholz, am 15. Juli 2007 dazu verurteilt, 35.000 Euro an zwei Anleger zu zahlen, die ihr Geld in den Pleite gegangenen MSF Master Star Fund Deutsche Vermögensfonds I AG & Co. KG eingezahlt hatten. Auch der Berliner Ex-Schulsenator Walter Rasch musste wegen seiner Werbung für denselben Fonds zahlen. Niki Lauda jedenfalls bangt offensichtlich nicht um sein Geld: „Ich habe nur meinen Namen zur Verfügung gestellt und weniger als eine Million Euro bekommen“, sagte er dem österreichischen Wirtschaftsblatt. „Das Geld ist geflossen. Von Problemen weiß ich nichts, aber auch wenn der Turm nicht gebaut würde; würde sich für mich nichts änden.“

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