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Abgeltungssteuer: So retten Anleger ihren Verlustvortrag

Quelle: Fotolia
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Es fehlt jeder Ansatz einer Bodenbildung“, analysierte die Landesbank Berlin in der ersten Märzwoche. Steffen Neumann, Landesbanker bei der LBBW, schrieb zeitgleich, dass „von 5.000 Punkten sicher nur zu träumen“ sei.

Im März 2009 war die Stimmung frostig: Industrieproduktion und Konjunkturindikatoren ließen Böses ahnen, und der Dax war bis auf 3.589 Punkte gefallen. Acht Monate und über 2.000 Dax-Punkte später ist klar: Analystenkommentare sind nach wie vor treffliche Kontraindikatoren, und die unklare Gemengelage im Frühjahr bot genau die Chance, die sich furchtlose Investoren als optimales Einstiegsszenario wünschen. Das Problem: Gerade Privatanleger waren nicht furchtlos, im Gegenteil. Zahlen des Fondsverbands BVI zeigen einen massiven Frühjahrsputz: Im Februar und März wurden Aktienfonds für per saldo 4,3 Milliarden Euro verkauft.

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Dieser Artikel stammt aus der aktuellen Ausgabe von DAS INVESTMENT (Dezember 2009).

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„Der Aufschwung ging an weiten Kreisen der Anleger völlig vorbei“, sagt Robert Halver. „Die Schockstarre war so groß, dass kaum jemand an eine liquiditätsgetriebene Hausse glaubte“, so der Aktienstratege der Baader Bank. Diese Entwicklung lässt einen Schluss zu: Wer Anfang des Jahres den Gang aufs Parkett wagte – im Januar verkauften sich Aktienfonds für über 4 Milliarden Euro –, verabschiedete sich mitunter schon wenige Wochen später, und das mit teilweise deftigen Verlusten. Zaghafte Wiedereinstiege in den folgenden Rally-Monaten indes dürften mit veritablen Buchgewinnen versüßt worden sein.

Sparerfreibetrag nicht verschenken

Verluste realisiert und idealerweise Gewinne im Depot: Diese Bilanz ist im Jahr eins der Abgeltungssteuer und angesichts einer anhaltend volatilen Marktlage keine schlechte Ausgangslage für das kommende Börsenjahr. Verlustvorträge haben ab 2009 kein Verfallsdatum, und steuerfrei können potenzielle Gewinne in gleicher Höhe künftig gegengerechnet werden. Lediglich Miese aus reinen Aktiengeschäften sind nur mit Gewinnen aus dem Handel mit selbigen abzurechnen.

Doch Anleger sind gut beraten, ihre 2009er-Bilanz noch etwas zu frisieren. Wer lediglich mit Verlusten aus dem Jahr geht und Buchgewinne laufen lassen will, verschenkt den Sparerfreibetrag. Der beträgt zwar nur 801 Euro, doch einen Grund, auf das Sümmchen zu verzichten, gibt es nicht. Zumal ein Verkauf von Gewinnpositionen trotz Auflösung des Verlustvortrags keine Nachteile bringt – vorausgesetzt, es wird umgehend wieder investiert.

Zwar braucht der Anleger seinen wertvollen Verlustvortrag auf. Sein Wiedereinstieg findet jedoch auf einem deutlich höheren Niveau statt. Zu 80 gekauft, zu 100 Euro verkauft, Verluste ausgeglichen, Freibetrag ausgeschöpft und Gewinne steuerfrei kassiert – und nun zack zu 100 Euro wieder rein. Künftig macht der Anleger also erst jenseits der 100 Gewinne, nicht schon bei 80 plus. Dieser Puffer entschädigt für den verbrauchten Verlustvortrag. Stammt ein Teil der Verluste noch aus dem Jahr 2008, umso besser. Denn der würde Ende 2013 ersatzlos verfallen.

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