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22.12.2009 17:25
Rubrik: Recht & Steuern

Urteil: EdW muss Phoenix-Anleger voll entschädigen

Quelle: Fotolia

Die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) ist vom Berliner Zivilgericht zur Zahlung der gesamten gesetzlichen Entschädigung an Anleger der insolventen Phoenix Kapitaldienst verurteilt worden. Damit dürften die Pflichtbeiträge der Vermögensverwalter noch weiter steigen.

„Mit dem Urteil ist die EdW erstmals zur vollständigen Zahlung der gesetzlichen Entschädigung an klagende Phoenix-Anleger verurteilt worden. Der Teilentschädigungspraxis der EdW hat das Gericht endlich einen Riegel vorgeschoben", erklärt Rechtsanwalt Matthias Kilian von der Jenaer Kanzlei PWB Rechtsanwälte, der zwei Urteile gegen die EdW für geschädigte Anleger erstritten hat.

Die Pleite der Wertpapierhandelsbank Phoenix Kapitaldienst gilt als einer der größten Fälle von Kapitalanlagebetrug in der deutschen Nachkriegsgeschichte. Das Unternehmen bot Anlegern die Anlage von Geldern in Optionsgeschäften an. Hohe zweistellige Renditen wurden im Telefonverkauf versprochen.

Tatsächlich investiert wurde kaum, ein Großteil der Gelder floss in ein Schneeballsystem. Dies brach im März 2005 zusammen, wenige Monate zuvor war der Unternehmensgründer Dieter Breitkreuz bei einem Flugzeugabsturz ums Leben gekommen (siehe auch Bildstrecke: Die größten Kapitalanlagebetrüger).

Ende der Teilentschädigungspraxis


Die EdW hat bis heute schwer an dem Entschädigungsfall zu tragen, weil sich viele Mitglieder den anstehenden Sonderzahlungen verweigerten. Seit 2005 warten die rund 30.000 geschädigten Phoenix-Anleger auf den Erhalt ihrer gesetzlich vorgesehenen Entschädigungen nach dem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG).

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Bis auf wenige Ausnahmen hat die EdW freiwillig bisher nur „Teilentschädigungen“ geleistet, und dies erst in 2009. Nun scheint die volle Summe fällig zu werden, etwa 200 der 600 Millionen Euro Schaden muss die EdW nach Expertenschätzungen wohl tragen.

Nach Angaben der EdW vom November 2009 wurden bisher erst 8.400 Anlegern eine Teilentschädigung zugesagt; insgesamt soll die Entschädigungseinrichtung 10.200 Entscheidungen getroffen und rund 37 Millionen Euro ausgezahlt haben.

„Das kann sich nun zugunsten der Anleger ändern, denn nach Auffassung des Gerichtes muss die EdW nun auch den bislang zurückgehaltenen Rest zahlen." betont Rechtsanwalt Kilian, dessen Kanzlei 1.900 geschädigte Phoenix-Anleger vertritt.

Exodus der Vermögensverwalter befürchtet

Mit der aktuellen Entscheidung dürfte sich nun die Problematik der erhöhten Jahresbeiträge und Sonderbeitragsbescheide, die die EdW erhebt, um ihren Verpflichtungen im Fall Phoenix nachzukommen, weiter verschärfen. Der Verband der unabhängigen Vermögensverwalter (VUV) hatte im Interview mit DAS INVESTMENT.com bereits Klagen gegen die aktuellen Jahresbeitragsbescheide angekündigt, die Erhöhungen um bis zu 350 Prozent vorsehen.

VdV-Chefjustitiar Nero Knapp befürchtet ein weiteres Abwandern insbesondere von finanzstarken Vermögensverwaltern ins europäische Ausland, während kleine und mittelständische Vermögensverwalter die Zeche zahlen dürften.

Willi , 23-12-09 10:30:
Hoffentlich kippt nicht wieder eine andere Instanz diese Entscheidung!
Letztlich hat hier der Staat
und seine Kontrollorgane total versagt!
Immer nur schöne Versprechen
zum Wahlkampf-die Leidtragenden sind immer die Bürger!
Armin , 23-12-09 17:38:
Was können andere dafür, wenn hier betrogen wurde. Diejenigen die betrogen haben, sollen dafür haften! Die Anleger sollen den Schaden alleine tragen, nur sie werden sie vielleicht klug. Die Verluste zu sozialisieren ist einfach unglaublich.
Georg Dillmann, 28-12-09 17:34:
at Armin:

Was heisst hier Verluste sozialisieren? Die Kleinanleger wurden durch die "Scheinprüfung" des EDW und BAFIN in Sicherheit gewogen und etliche Menschen sind durch diese Machenschaften betrogen worden. Anstatt hier zu meckern würde ich mich erst einmal sachkundig machen.
Annemarie Müller, 07-04-11 16:14:
Ich finde es eine Schande, dass die Vermittler dieser "Anlage" nicht auch zur Rechenschaft gezogen werden (können). Sie eröffnen immer wieder neue, noch modernere und größere Büros und dürfen sich immer noch Finanzberater nennen.
Peter Stadler, 04-08-11 11:36:
Der eigentliche Skandal ist das Verhalten der EdW, die es schaffte, trotz finanzieller Unterstützung des Staates die Entschädigungen der Anleger bisher 6 Jahre zu verzögern. So viel zur Anlagensicherung in Deutschland und Prüfung gaunerhafter Berater.

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