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Akzenta AG: Insolvenzverwalter fordert Provisionen von Vermittlern zurück

Norman Wirth
Norman Wirth
Die Akzenta AG hatte jahrelang sogenannte Umsatzbeteiligungen vermittelt. Im Frühjahr 2006 war die Geschäftsführung festgenommen und Firmengelder eingefroren worden. Nach der strafrechtlichen Verurteilung der Firmenleitung, musste das Unternehmen im Jahr 2009 Insolvenz erklären.

Mehr als 15.000 Gläubiger haben Forderungen in Höhe von nahezu 100 Millionen Euro beim Insolvenzverwalter, dem Münchener Rechtsanwalt Axel W. Bierbach, angemeldet. Dieser hat nun ehemalige Kunden und Vermittler der Akzenta angeschrieben und sie aufgefordert, sämtliche von Akzenta erhaltenen Auszahlungen an den Insolvenzverwalter zu zahlen.

Rechtsanwalt Norman Wirth von der Berliner Kanzlei Wirth Rechtsanwälte, rät Betroffenen, die Forderung des Insolvenzverwalters nicht zu akzeptieren: „Die Argumentationsbasis ist äußerst dünn.“
Der Insolvenzverwalter beruft sich bei seiner Forderung insbesondere auf Urteile des LG und OLG München, wonach die Verträge der Kunden mit der Akzenta AG sittenwidrig und insgesamt unwirksam gewesen sein sollen. Auch Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH) zu Rückforderungen von sogenannten Scheingewinnen und von Provisionen werden in dem Schreiben zitiert.

Waren die Verträge rechtswirksam?

Laut Wirth sind diese Argumente insoweit angreifbar, als die Zahlungen der Akzenta nicht aus Scheingewinnen, sondern aus dem tatsächlich erzielten Umsatz erfolgten – wie dies auch vereinbart war. Seine Kanzlei habe bereits diverse Urteile erkämpft, welche von wirksam zustande gekommenen Verträgen zwischen den Kunden und der Akzenta AG ausgehen.

Die von dem Insolvenzverwalter weiterhin angeführten Urteile zur Rückforderung von Provisionen der Vermittler beziehen sich ebenfalls auf nicht vergleichbare Konstellationen, so Wirth weiter. Die Akzenta habe in der Regel Abschlussprovisionen gezahlt. Die vom Insolvenzverwalter zitierten Urteile des BGH zu den Phoenix-Fällen bezögen sich jedoch eindeutig nur auf Folge- respektive Bestandsprovisionen.

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