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Regulierung der Finanzbranche

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09.09.2010 07:53
Rubrik: Recht & Steuern

Finanztipp der Woche: Erben, Schenken, Testament – worauf man achten sollte

Bild: Fotolia

Was vererben? Richtig schenken? Und die Sache mit dem Testament. Natürlich ein zu kompliziertes Thema, um es in einem kurzen Beitrag abzuhandeln. DAS INVESTMENT.com fragte Vermögensverwalter Hannes Peterreins nach seinen Erfahrungen und ein paar spontanen Tipps.

Peterreins' erste Reaktion auf unsere Frage: „Leider machen viel zu wenige Deutsche ein gutes Testament. Ich würde jedem raten, sich erstens beizeiten Gedanken darüber zu machen. Und sich zweitens wirklich fachkundigen Rat einzuholen.“

Wohnung zu verschenken – die Sache mit dem Nießbrauch

Ein passendes Beispiel für eine misslungene Vererbungsstrategie liefert er gleich hinterher: In so mancher Familie wird eine Immobilie beispielsweise von Vater zur Tochter verschenkt, wobei der Nießbrauch beim Vater bleibt. Die Idee dahinter: Durch eine vorgezogene Schenkung soll später im Erbschaftsfall die Erbschaftsteuer reduziert werden.

Was jedoch oft nicht bedacht wird: Die Schenkung nur dann erbschaftsteuerlich relevant, wenn der Vater auch auf den Nießbrauch verzichtet. „Viele Familien glauben, durch solche vorgezogenen Schenkungen gut für den Erbschaftsfall vorzusorgen, was aber tatsächlich gar nicht der Fall ist“, so Peterreins.

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Zudem rät der Vermögensverwalter jedem, seine Nachkommen nicht einfach mit einem Testament zu überraschen. Viel klüger sei es, bei der Erstellung des Testaments mit allen Beteiligten zu reden. „Erst dann wird so einiges klar und es wird keine bösen Überraschungen geben.“

Portfolio zu vererben – Kinder sagen, wo es langgeht

Auch beim Thema Geldanlage sollte man es bei der Nachlassregelung praktisch und pragmatisch angehen. Oft machen sich Eltern Gedanken, wie sie Geld anlegen sollen, das sie eigentlich schon für die nächste Generation vorgesehen haben.

Peterreins empfiehlt: „Sofern die Kinder alt genug sind, sollte man sie selbst die Anlagestrategie bestimmen lassen oder sie zumindest eng einbeziehen.“ Angenommen, ein Vater möchte 200.000 Euro anlegen – ein Vermögen, das er irgendwann seiner Tochter vererben möchte.

Er selbst braucht das Geld aller Wahrscheinlichkeit nicht mehr. Er zermartert sich nun den Kopf, ob er das Geld eher konservativ oder doch lieber risikofreudig anlegen will. „In diesem Falle sollte er am besten einfach seine Tochter fragen, wie sie das Geld angelegt haben will. Dann liegt die Verantwortung bei ihr“ so Peterreins.

Zur Person: Hannes Peterreins ist Gründer und Leiter der Dr. Peterreins Portfolio Consulting GmbH.

Von: Felix Hannemann

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Peter Asmussen, 09-09-10 18:10:
Dem Grundtenor der hier gemachten Aussagen ist nahezu vollständig zuzustimmen.
Hinsichtlich der angesprochenen Kritik an den Nießbrauchsregelungen sollte man jedoch differenzieren. Nicht zuletzt die Stundungs- und Ablösevorschriften des §23 ErbStG können u.U. zu erheblichen Vorteilen führen. Hier ist im Vorfeld die Erstellung einer Nachfolgeplanung auf jeden Fall geboten.
Knut Reichold, 10-09-10 23:32:
In der Aussage korrekt, wir sind aber bereits froh, wenn sich Menschen tatsächlich rechtzeitig zu dem Thema beschäftigen und professionelle Hilfe nachfragen. "Wer fragt, dem kann geholfen werden" gilt überall. Richtig ist die Erbschaftsplanung beim Finanzprofi zu machen, bevor man zum Anwlat oder Notar geht, denn die Grundlagen sollten bereits erhoben sein um die "richtige" Lösung dann beim Juristen in Form gießen zu lassen.

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