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„Eine gute Nachricht“: Steuergesetz für Fonds beschlossen

BVI-Hauptgeschäftsführer Thomas Richter
BVI-Hauptgeschäftsführer Thomas Richter
Der Bundesrat stimmte am heutigen Freitag dem steuerlichen Begleitgesetz zum Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) zu. Das auch als AIFM-Steueranpassungsgesetz bezeichnete Regelwerk befasst sich mit der Besteuerung von Investmentvermögen, die unter die Bestimmungen des KAGB fallen. Mit dem neuen Gesetz sollen Regeln im Steuerrecht an das AIFM-Umsetzungsgesetz angepasst werden.

Der deutsche Fondsverband BVI bezeichnet den KAGB-Begleitgesetz als „eine gute Nachricht“ für die deutsche Investmentbranche. „Damit können noch in diesem Jahr verlässliche steuerliche Rahmenbedingungen für offene und geschlossene Fonds geschaffen werden“, erklärt der BVI-Hauptgeschäftsführer Thomas Richter.

Mit dem Gesetz habe der Gesetzgeber nun auch die notwendigen steuerlichen Voraussetzungen für das Pension-Pooling in Deutschland geschaffen, so Richter weiter. Bei diesem Modell verwalten international tätige Unternehmen ihre Gelder zur Deckung von Pensionszusagen nicht dezentral in mehreren Ländern, sondern gebündelt in einer zentralen Stelle. „Pension-Pooling spart Kosten, ermöglicht ein einheitliches Risikomanagement und erhöht letztlich die Rendite der Arbeitnehmer“, sagt der BVI-Chef. In anderen europäischen Ländern wie Luxemburg, Irland und den Niederlanden sei dieses Modell bereits etabliert.

Das Steueranpassungsgesetz schafft auch die Rechtsgrundlage für den nach dem Abkommen zum Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) erforderlichen Datenaustausch mit den USA. Das 2010 erlassene FATCA-Gesetz der US-Regierung soll Steuereinnahmen von US-Steuerpflichtigen weltweit sicherstellen und so Steuerflucht ins Ausland verhindern. „Auf Basis dieser Rechtsgrundlage kann das Abkommen zur Vermeidung von Steuerflucht zwischen Deutschland und den USA in deutsches Recht umgesetzt werden“, erklärt Richter.

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