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Strafbefreiende Selbstanzeige Die Zeit für Steuersünder wird knapp

Michael Bormann
Michael Bormann
Jedes Mal wenn die Steuerbehörden einem prominenten Steuersünder auf die Schliche kommen, steigt anschließend die Zahl der strafbefreienden Selbstanzeigen merklich an. Das ist der wesentliche Grund dafür, warum die entsprechenden Verfahren immer wieder über die Medien publik gemacht werden.

Das war schon bei Klaus Zumwinkel der Fall. Der damalige Chef der Post AG war im Februar 2008 wegen Steuerhinterziehung vorübergehend festgenommen worden. Die Festnahme wurde live im Fernsehen ausgestrahlt –ein Unding, denn die strafbefreiende Selbstanzeige gewährleistet eigentlich Anonymität. Zumwinkel kam damals mit einer Geld- und Bewährungsstrafe davon.

Das dürfte künftig schwieriger, vor allem aber deutlich teurer werden. Denn die Finanzminister der Länder wollen sich auf eine signifikante Verschärfung der Bedingungen für eine strafbefreiende Selbstanzeige verständigen. Die neuen Regeln sollen schon ab dem 1. Januar 2015 gelten. Vor diesem Hintergrund verwundert es kaum, dass immer mehr Steuerflüchtige noch schnell die bislang geltenden Vorschriften nutzen.

Rekord bei Selbstanzeigen


Nach einer Umfrage des Nachrichtenmagazins SPIEGEL stieg die Zahl der strafbefreienden Selbstanzeigen im ersten Halbjahr 2014 auf 22.600. Das ist gut doppelt so viel wie im vergleichbaren Zeitraum des Vorjahres. Damit ist absehbar, dass sich im laufenden Jahr so viele Steuersünder selbst anzeigen, um einer Strafverfolgung zu entgehen, wie niemals zuvor. Im bisherigen Rekordjahr 2010 hatten sich 27.600 Steuerflüchtlinge selbst angezeigt.

Die derzeitige Flut strafbefreienden Selbstanzeigen kommt nicht von ungefähr. Zwar soll die strafbefreiende Selbstanzeige grundsätzlich weiter gelten – für die Finanzämter bzw. Bundesländer bedeutet sie eine einfache und ergiebige Einnahmequelle.

Selbstanzeige wird deutlich teurer


Doch die Finanzminister der Länder haben sich auf ihrer Jahrestagung im Mai auf spürbare Verschärfungen geeinigt. Auf der Homepage des Finanzministeriums NRW heißt es: „Die Grenze, bis zu der Steuerhinterziehung ohne Zuschlag bei einer Selbstanzeige straffrei bleibt, wird von 50.000 auf 25.000 Euro gesenkt. Bei darüber liegenden Beträgen wird bei gleichzeitiger Zahlung eines Zuschlages in Höhe von 10 Prozent von der Strafverfolgung abgesehen. Ab einem Hinterziehungsbetrag von 100.000 Euro sind 15 Prozent Zuschlag zu entrichten, ab einem Hinterziehungsbetrag von 1 Million Euro sogar 20 Prozent. Bisher war ein Zuschlag von 5 Prozent ab einem Hinterziehungsbetrag von 50.000 Euro festgelegt.“

Unabhängig davon müssen Steuerflüchtige weiterhin 6 Prozent Hinterziehungszinsen pro Jahr zahlen, damit sie der Strafverfolgung entgehen. Die hinterzogenen Steuern selbst müssen natürlich auch nachgezahlt werden. Damit zeichnet sich ab, dass die Rückkehr in die Steuerehrlichkeit künftig deutlich teurer wird.

Außerdem soll der Zeitraum, der nacherklärt werden muss, generell von derzeit fünf auf zehn Jahre ausgedehnt werden. Das würde eine strafbefreiende Selbstanzeige sehr viel aufwendiger gestalten. Gleichzeitig stiege das Risiko, dass der eine oder andere Vorgang übersehen wird und die Selbstanzeige aufgrund mangelnder Vollständigkeit unwirksam ist.

Steuersünder, die eine anonyme Rückkehr in die Steuerehrlichkeit anstreben, sollten also nicht zu lange warten, um noch die bislang geltenden Bestimmungen zu nutzen. Dabei ist professionelle Unterstützung anzuraten. Der Fall Uli Hoeneß hat gezeigt, dass eine strafbefreiende Selbstanzeige selbst unter den heute noch geltenden Regeln ihre Tücken hat.


Zum Autor: Michael Bormann, Steuerexperte und Gründungspartner bei bdp Bormann Demant & Partner

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