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Strafbefreiende Selbstanzeige Der Druck auf Steuersünder wächst

Michael Bormann ist Steuerexperte und Gründungspartner bei bdp Bormann Demant & Partner
Michael Bormann ist Steuerexperte und Gründungspartner bei bdp Bormann Demant & Partner
Die Finanzverwaltung in Baden-Württemberg kann sich über erhebliche Zusatzeinnahmen freuen. Im laufenden Jahr haben sich bereits 7.800 Steuerhinterzieher selbst angezeigt und bislang nicht gemeldete Erträge nacherklärt. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies ein Plus von 20 Prozent.

Nach Angaben von Finanzminister Nils Schmid haben sich alleine in Baden-Württemberg seit Februar 2010 mehr als 25.000 Steuersünder reuig gezeigt und beim Finanzamt gemeldet. Die nacherklärten Erträge summieren sich auf rund zwei Milliarden Euro. Die daraus resultierenden Mehreinnahmen schätzt die Finanzverwaltung auf 577 Millionen Euro. In den anderen Bundesländern dürfte es ähnlich aussehen.

Hauptgrund für die steigende Steuerehrlichkeit ist die Verschärfung der strafbefreienden Selbstanzeige, die am 1. Januar 2015 in Kraft tritt. Grundsätzlich bleibt die Selbstanzeige zwar erhalten – sie bedeutet für die Bundesländer eine einfache und ergiebige Einnahmenquelle – aber: „Steuerhinterziehung kann nur unter besonderen Voraussetzungen und in sehr engen Grenzen straffrei bleiben.“ – so Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble.

Selbstanzeige wird deutlich teurer

Konkret werden folgende Punkte ab dem neuen Jahr verschärft: Die Grenze, ab der ein Strafbetrag anfällt, sinkt von bislang 50.000 Euro auf künftig 25.000 Euro. Gleichzeitig steigt der Strafbetrag selbst. Bei mehr als 25.000 Euro hinterzogenen Steuern beläuft sich der Zuschlag künftig auf 10 Prozent, ab 100.000 Euro auf 15 Prozent und ab 1.000.000 Euro sogar auf 20 Prozent. Bisher beträgt der Strafzuschlag generell 5 Prozent. Bei Beträgen ab 1 Million hinterzogenen Steuern bedeutet dies somit eine Vervierfachung. Dazu kommen wie bisher 6 Prozent Hinterziehungszinsen pro Jahr.

Gleichzeitig verdoppelt der Gesetzgeber die sogenannte Berichtigungsfrist, also den Zeitraum, für den die nicht gezahlten Steuern nachdeklariert werden müssen, von fünf auf zehn Jahre. Damit wird der Vorgang deutlich aufwendiger.

Steuerflüchtige, die sich bislang noch nicht selbst angezeigt haben, sollten umgehend handeln, um noch die milderen Regelungen der Strafanzeige zu nutzen. Sehr häufig brauchen sie Unterlagen von der Bank in der Schweiz, in Liechtenstein oder in Luxemburg. Das kann einiges an Zeit in Anspruch nehmen.

Die Selbstanzeige darf aber keine Lücken aufweisen. Ansonsten ist sie vollständig unwirksam. Dass das Verfahren selbst bei professioneller Unterstützung komplex ist, hat der Fall Uli Hoeneß eindrucksvoll gezeigt. Können nicht alle Belege rechtzeitig bereitgestellt werden, sind die entsprechenden Beträge zu schätzen. Um die Wirksamkeit der Selbstanzeige nicht zu gefährden, sollte dies nicht zu knapp geschehen.

Entdeckungsrisiko steigt

Steuersündige dürfen sich nicht zu viel Hoffnung machen, unentdeckt zu bleiben. Denn es ist geplant, dass ab dem Jahr 2017 insgesamt 67 Länder einmal im Jahr Kontostände, Gewinne aus Finanzgeschäften sowie Zinsen und Dividenden von Bankkunden austauschen, die ein Konto außerhalb ihres Heimatlandes führen.

Pascal Saint-Amans, der verantwortliche Direktor für die Steuerpolitik bei der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), sagte dazu: „Damit hat es ein Ende, dass das Bankgeheimnis für Steuerbetrug missbraucht wird.“ Spätestens ab 2017 wird es für Steuersünder nicht nur deutlich teurer, sondern auch richtig eng.

Über den Autor: Michael Bormann ist Steuerexperte und Gründungspartner bei bdp Bormann Demant & Partner.

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