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in Courtagen im VersicherungsvertriebLesedauer: 2 Minuten

Bafin oder Gewerbeämter Wer soll die Finanzanlagevermittler kontrollieren?

Die folgenden Argumente werden immer wieder in der ein- oder anderen Form genannt, wenn das Thema diskutiert wird.

Pro Bafin:
  • Die Bafin kontrolliert bereits Banken und Finanzdienstleistungsinstitute, damit wären alle Player im Finanzdienstleistungsbereich unter einem Dach und unter einer einheitlichen Kontrolle.
  • Der Finanzmarkt und insbesondere Kapitalanlagen werden immer komplexer, daher ist es erforderlich, dass beim Vertrieb von Finanzprodukten nicht mit zweierlei Maß gemessen wird.
  • Verbraucherzentralen und Bankenverbände sowie Stimmen aus der Politik fordern eine einheitliche Kontrolle auch mit Blick auf Wettbewerbsbedingungen seit langem.
  • Die Reputation des Anlageberaters würde bei einer Bafin-Kontrolle deutlich gestärkt.
  • Die aktuelle Zersplitterung im Finanzdienstleistungsmarkt mit unterschiedlichen Überwachungsbehörden und -niveaus ist unter regulatorischen Aspekten kein haltbarer Zustand.

Pro Gewerbordnung:
  • Die Regulierung der 34f-Vermittler über die Gewerbeordnung folgt einem bereits erprobten System (2007 wurden die Versicherungsvermittler ähnlich reguliert). Die Umsetzung über die Finanzanlagenvermittlerverordnung ist ohne nennenswerte Probleme verlaufen und im Markt akzeptiert.
  • Die örtlichen IHK und Gewerbeämter sind näher dran am Vermittler als die Bafin
  • Die Bafin verfügt nicht über ausreichende Kapazitäten, die freien Vermittler nachhaltig zu kontrollieren.
  • Aufwand und Kosten für Zulassung und Prüfpflichten wären für Vermittler wesentlich höher, wenn die Bafin die Kontrolle hätte.
  • Es gelten bereits heute für Finanzanlagevermittler die gleichen Regeln bei der Beratung ihrer Kunden wie für Bankmitarbeiter. Die Finanzanlagenvermittlerverordnung hat das Wertpapierhandelsgesetz hier eins zu eins gespiegelt.

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