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Kommt Bestätigung vom BGH? Erster Infinus-Vermittler vor dem Bundesgerichtshof

Nach Urteilen von Landes- und Oberlandesgerichten landet nun der erste Fall eines Infinus-Vermittlers vor dem BGH. Der gebunden Vermittler des mittlerweile insolventen Infinus Finanzdienstleistungsinstituts soll seinem Kunden gegenüber nicht ausreichend klargemacht haben, dass er in Vertretung von Infinus handelte. Das warf der Anleger dem Vermittler vor  - und unterlag in zwei Instanzen. 

Erst wies das Landgerichts Itzehoe mit seinem Urteil vom 30.10.2014 (Aktenzeichen 6 O 122/14) die Klage zurück. Mit Endbeschluss vom 09. 03.2015 bestätigte das Oberlandesgericht Schleswig das Urteil der Vorinstanz (Zurückweisungsbeschluss des OLG Schleswig, Az. 5 U 203/14). Trotzdem gab der Kläger nicht auf und zieht nun vor den BGH.

Rechtsanwalt Nikolaus Sochurek (Foto) aus der Münchner Sozietät Peres & Partner, der den beklagten Vermittler vertritt, ist zuversichtlich, dass auch das oberste deutsche Gericht die Klage zurückweisen wird. Bisher habe kein einziger der etwa 80 von ihm vertretenen Infinus-Vermittler vor Gericht verloren, erklärt Sochurek. „Die Rechtsprechung der Instanzgerichte ist vollkommen einheitlich und zeigt deutlich, dass Anlegerklagen praktisch keine Erfolgsaussichten haben.“

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