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in Recht & SteuernLesedauer: 2 Minuten

Liquidität, Transparenz, Planungssicherheit Das sieht Esma in ihrem Mifid-II-Entwurf vor

Nach der Finanzmarktrichtlinie Mifid II müssen Börsenhändler bei liquiden Anleihen vor und nach jeder Transaktion die Preise und andere wichtige Informationen offenlegen. Doch wie stellt man fest, wie liquide ein Rentenpapier ist? Diese in der Branche kontrovers diskutierte Frage beantwortet die European Securities and Markets Authority (Esma) in ihrem Entwurf zur Umsetzung der Finanzmarktrichtlinie Mifid II.

Demnach entschied sich Esma für das sogenannte Investment-by-Investment Approach (IBIA). Dabei werden alle Anleihen einzeln betrachtet und in liquide oder illiquide eingestuft. Vorteil dieser Methode ist eine große Treffgenauigkeit. Nachteil ist die fehlende Planungssicherheit für Marktteilnehmer. Denn die Liquidität einzelner Anleihen kann sich schnell ändern, so dass die Bewertung bei der IBIA-Methode monatlich oder quartalsweise angepasst werden muss. Daher hatten sich die Marktteilnehmer im Vorfeld für die alternative Methode-  Class of financial Instruments Approach" (COFIA) - ausgesprochen, bei der ganze Anleihen-Klassen betrachtet werden.

Außerdem befürchten Marktteilnehmer, dass die Transparenzpflicht bei liquiden Anleihen die Preisgestaltung durcheinander bringen wird. Schließlich wird ein großer Teil der Rentenpapiere derzeit über sogenannte "Requests for Quote" gehandelt. Dabei fragt der Verkäufer andere Marktteilnehmer nach möglichen Preisen. Wenn diese für jedermann einsehbar gestellt werden müssen, schmälert dies den Anreiz, günstige Preise zu stellen, so die Befürchtung. Schließlich könnte dann jeder Marktteilnehmer auf diesem Preis bestehen. 

Esma-Chef Steven Major geht davon aus, dass 2.000 der insgesamt rund 50.000 in Europa gehandelten Anleihen künftig als liquide gelten werden. Vor allem Staatsanleihen dürften künftig verstärkt unter die Transparenzregel fallen.

>> Den gesamten Entwurf finden Sie hier

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