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in Courtagen im VersicherungsvertriebLesedauer: 1 Minute

AfW klärt auf So profitieren 34c-Berater von der Übergangsfrist zum § 34i

Die Wohnimmobilienkreditrichtlinie ist durch: Nach dem Bundestag hat sie nun auch den Bundesrat passiert und tritt voraussichtlich am 21. März 2016 in Kraft. Obwohl die gesetzlichen Neuerungen bereits ab dem 21.März 2016 gelten, besteht eine Übergangsfrist bis zum 20. März 2017. 

„In der Übergangsfrist profitieren § 34c Erlaubnisinhaber, da sie ihre persönliche Zuverlässigkeit und geordneten Vermögensverhältnisse nicht mehr neu nachweisen müssen“, erklärt der Vermittlerverband AfW. Um künftig auch Immobilien-Darlehen nach § 34i GewO vermitteln zu dürfen, müssen 34-c-Berater innerhalb dieser Frist den VSH-Nachweis sowie eine Bestätigung ihrer Sachkunde vorlegen. 

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