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Keine Mehreinnahmen Bert Rürup spricht sich gegen Abschaffung der Abgeltungssteuer aus

„Bis zu 45 Prozent Steuer auf Arbeit, aber nur 25 Prozent auf Kapitaleinkünfte – das wirkt wie eine groteske Ungerechtigkeit und kann Sozialdemokraten vor allem in Vorwahlkampfzeiten die Zornesröte ins Gesicht treiben“. Das schreibt Bert Rürup, Ökonom, ehemaliger Wirtschaftsweiser, Namensgeber der Rürup-Rente und SPD-Mitglied in einem Handelsblatt-Kommentar.

Die Abschaffung der Einheitssteuer auf Zinsen, Dividenden und Kursgewinne, auf die sich die Koalitionspolitiker für die kommende Legislaturperiode geeinigt haben, sei daher zumindest aus sozialdemokratischer Sicht ein logischer Schritt.

Dividenden dürfen nicht doppelt besteuert werden

Ein besonders kluger Schritt ist es jedoch aus Rürups Sicht nicht. Denn die Politiker, die von der Besteuerung der Kapitaleinkünfte mit dem individuellen Einkommenssteuersatz höhere Einnahmen für die Staatskasse erwarten, dürften enttäuscht werden. Schließlich stammen drei Viertel der Einkünfte, die unter die neue Besteuerung fallen, aus Dividenden. Und da die Gewinne von Kapitalgesellschaften bereits beim Unternehmen mit Körperschaft- und Gewerbesteuer belastet werden, dürfen Dividenden der Aktionäre laut Rürup nicht nochmals mit dem höheren individuellen Steuersatz belastet werden. 

„Die Rückkehr zur Individualbesteuerung der Dividenden ohne Berücksichtigung der Vorbelastung beim Unternehmen wäre eine verfassungswidrige Doppelbesteuerung“, schreibt der Wirtschaftsexperte. Daher werde man bei Dividenden zu einer Teilbesteuerung zurückkehren müssen. „Ob dies zu Mehr- oder gar Mindereinnahmen führen würde, ist fraglich.“

Alternative: Spitzensteuersatz ab 74.400 Euro und höhere Abgeltungssteuer

Und was wäre die Alternative? „Die Einführung eines durchgängigen Tarifs ohne Mittelstandsknick und mit einem Spitzensteuersatz von 45 Prozent ab jener Grenze, an der die Sozialversicherungspflicht endet, heute also 74.400 Euro“, meint Rürup. Diese Reform wäre aufkommensneutral. Daneben könnte der Abgeltungsteuersatz leicht erhöht werden.

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