Schlecht übersetzt Marktmissbrauchsverordnung: Mehrsprachigkeit lohnt sich
Ab dem 3. Juli gilt in Deutschland und Europa die Marktmissbrauchsverordnung. Das Regelwerk soll weite Teile des Kapitalmarktrechts, insbesondere in den Bereichen Ad-hoc, Insiderhandel, Insiderlisten und Directors' Dealings europaweit einheitlich regeln. Für Emittenten von Finanzprodukten werden bestehende Pflichten verschärft und neue Pflichten kommen hinzu, berichtet die Börsen-Zeitung.
Soweit die Theorie. In der Praxis hingegen stellt sich die Frage, wie die Verordnungen das Kapitalmarktrecht vereinheitlichen sollen, wenn sie selbst nicht einheitlich sind. Denn nach Angaben der Börsen-Zeitung unterscheiden sich einzelne Sprachfassungen der Verordnung untereinander. So soll die deutsche Übersetzung in einigen Teilen schlecht sein.
Daher lohnt sich für Emittenten, die die Bestimmungen der Marktmissbrauchsverordnung umsetzen müssen, die Mehrsprachigkeit. Denn um Überraschungen zu vermeiden empfiehlt es sich, neben der deutschen noch weitere Sprachfassungen der Verordnung zu Rate zu ziehen.