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Vermittleranwalt erklärt „Dieses Urteil sollte Infinus-Vermittlern Mut machen“

Rechtsanwalt Nikolaus Sochurek ist Gründungspartner der Münchner Kanzlei Peres & Partner Rechtsanwälte.
Rechtsanwalt Nikolaus Sochurek ist Gründungspartner der Münchner Kanzlei Peres & Partner Rechtsanwälte.
Mit Beschluss vom 28. April (Aktenzeichen: III ZR 95/15) hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Nichtzulassungsbeschwerde einer klagenden Anlegerin zurückgewiesen. „Der Rechtsstreit ist damit endgültig und in letzter Instanz zu Gunsten des angeklagten Vermittlers entschieden“, erklärt Nikolaus Sochurek auf der Internetseite der Kanzlei Peres & Partner Rechtsanwälte.

Der Rechtsanwalt aus München vertrat in dem Verfahren von Beginn an den ehemaligen Infinus-Vermittler. „Seinen Ausgangspunkt nahm das Verfahren mit einer Klage einer Anlegerin gegen ihren Vermittler vor dem Landgericht Itzehoe“, erklärt Sochurek. Nachdem das Landgericht Itzehoe die Klage im Oktober 2014 abwies (Aktenzeichen: 6 O 122/14), legte die Klägerin Berufung ein.

„Unternehmensbezogenes Geschäft“

Doch auch das Oberlandesgericht Schleswig urteilte im März 2015 zugunsten des Vermittlers (Aktenzeichen: 5 U 203/14). Denn zwischen den Streitparteien sei gar kein Beratungsvertrag zu Stande gekommen. Stattdessen habe es sich um ein unternehmensbezogenes Geschäft für die Infinus AG FDI gehandelt. Deshalb würden vertragliche Ansprüche ausscheiden.

„Dies ist der für die zahlreichen Parallelverfahren springende Punkt“, erklärt Sochurek. Der Charakter des Geschäfts habe sich bereits aus den vorgelegten Unterlagen ergeben. Diese Unterlagen seien wohl in den allermeisten Fällen verwendet worden. Deshalb dürften die Wertungen des Beschlusses auch ohne Weiteres auf andere Fälle in Parallelverfahren übertragbar seien.

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