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Mifid II So behindert der Brexit Versicherer und Fondsanbieter

Ex-Finanzminister Theo Waigel (Foto: Getty Images) und Rechtsanwalt Christian Waigel
Ex-Finanzminister Theo Waigel (Foto: Getty Images) und Rechtsanwalt Christian Waigel
„Zu Beginn des Mandats dieser Kommission wollte ich, dass der britische Kommissar den Bereich der Finanzdienstleistungen übernimmt“, erklärte Jean-Claude Juncker, Präsident der Europäischen Kommission anlässlich des Rücktritts von Jonathan Hill Ende voriger Woche. Der englische Lord war als EU-Kommissar in den vergangenen zwei Jahren unter anderem für die EU-Finanzmarktrichtlinie Mifid II zuständig.

Doch nach Bekanntwerden des Abstimmungsergebnisses für den Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union legte Hill sein Amt nieder. Und auch für die von ihm politisch begleitete Finanzbranche des Vereinigten Königreichs hat das Brexit-Votum der britischen Wähler vom Freitag ernste Konsequenzen. Eine bislang kaum beachtete Brexit-Auswirkung stellen Theo und Christian Waigel im aktuellen Newsletter der Kanzlei Waigel dar.

Umgang mit Drittstaaten heiß diskutiert

Demnach war bei den politischen Überlegungen für die Überarbeitung der Mifid-Richtlinie der Umgang mit Drittstaaten heiß diskutiert. Ihnen sollte nur per Niederlassung in der EU ein Zugang zum Binnenmarkt eröffnet werden. Eine solche Niederlassung sollte nur erlaubt sein, wenn zum Beispiel ein Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Heimatland existiert oder eine Anlegerentschädigung in dem Drittstaat gewährleistet ist.

„Diese Bedingungen richteten sich vor allem gegen die USA und die Schweiz“, erklären die Autoren. Als Kompromiss erhielten die EU-Mitgliedstaaten die Freiheit, Anbieter aus Drittstaaten nur dann herein zu lassen, wenn sie eine solche Niederlassung errichten und weitere Bedingungen erfüllt sind – wie zum Beispiel ein Doppelbesteuerungsabkommen oder eine Anlegerentschädigungseinrichtung in dem Heimatstaat.

Großbritannien wird nach Brexit zu Drittstaat

Sollte Großbritannien tatsächlich aus der EU austreten, wird es zum Drittstaat und britische Anbieter zu Drittlandfirmen. „Damit richtete sich eine Schutznorm für die jeweiligen Mitgliedstaaten, die die Briten selbst beschlossen haben, nun gegen sie selbst“, so Theo und Christian Waigel. „Ein kleiner Bumerang an versteckter Stelle, mit dem wohl die wenigsten Wähler in Großbritannien gerechnet haben.“

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