LinkedIn DAS INVESTMENT
Suche
in Courtagen im VersicherungsvertriebLesedauer: 2 Minuten

Komplex, risikoreich, irreführend Bafin will Bonitätsanleihen für Privatanleger verbieten

Die Bafin-Liegenschaft in Bonn: Die Finanzaufsicht will den Vertrieb von Bonitätsanleihen an Privatkunden verbieten. Foto: Bafin
Die Bafin-Liegenschaft in Bonn: Die Finanzaufsicht will den Vertrieb von Bonitätsanleihen an Privatkunden verbieten. Foto: Bafin

Die Bafin plant, den Privatkunden-Vertrieb von Zertifikaten zu verbieten, die sich auf Bonitätsrisiken von Referenzunternehmen beziehen. „Strukturierte Produkte, die sich auf Kreditrisiken beziehen, können für institutionelle Investoren eine sinnvolle Anlagealternative sein. In die Hände von Privatkunden gehören sie aus unserer Sicht aber nicht“, begründet Exekutivdirektorin Elisabeth Roegele den Schritt der Aufsicht.

Als Grund für das geplante Verbot nennt die Bafin „erhebliche Bedenken für den Anlegerschutz“ aufgrund der hohen Produktkomplexität. Bei Bonitätsanleihen sind Kreditrisiken von Referenzunternehmen ausschlaggebend für Verzinsung und Rückzahlung des investierten Geldbetrags. Von besonderer Relevanz ist dabei, ob ein Kreditereignis in Bezug auf die zugrundeliegende Referenzverbindlichkeit eintreten wird. „Privatkunden können dies in der Regel nicht bewerten“, erklärt die Behörde. Für Laien sei es nicht erkennbar, wie groß die Wahrscheinlichkeit für die Rückzahlung des Anlagebetrags sei und ob die Übernahme des Kreditrisikos durch die Höhe des Zinsversprechens adäquat vergütet werde. 

Risiko eines Interessenkonflikts

Als problematisch sieht die Bafin auch das in der Produktstruktur angelegte Risiko eines Interessenkonflikts an. „Emittenten sind einerseits Produzenten der Bonitätsanleihen, die an Privatkunden abgesetzt werden. Andererseits unterhalten sie aber auch Geschäftsbeziehungen zu den Unternehmen, deren Bonitätsrisiken sie in ihren Produkten zugrunde legen, und treten etwa selbst als Kreditgeber auf. Die gängigen Vertragsbedingungen für Bonitätsanleihen räumen den Emittenten in diesem Zusammenhang erheblichen Spielraum ein“.

Tipps der Redaktion