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Aktualisiert am 14.09.2016 - 12:21 Uhrin Recht & SteuernLesedauer: 3 Minuten

Berufsunfähigkeitsversicherung Das ist wichtig beim BU-Leistungsantrag

Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Hamburger Kanzlei <a href='http://joehnke-reichow.de/' target='_blank'>Jöhnke & Reichow</a>.
Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow.

Versicherungsnehmer in der Beweislast

In diesem Leistungsantragsverfahren erhielt der Versicherungsnehmer Rechtsberatung hinsichtlich seines Versicherungsvertrages um zu erfahren, welche Ansprüche dem Versicherungsnehmer überhaupt zustehen.

Des Weiteren unterstützte die Kanzlei Jöhnke & Reichow den Versicherungsnehmer beim Ausfüllen des Leistungsantrages. Hierbei galt es umfangreiche Fragebögen auszufüllen sowie umfassende Tätigkeitsbeschreibungen vor und nach Eintritt der Berufsunfähigkeit niederzuschreiben.

Dieses ist zwingend notwendig, denn der Versicherungsnehmer muss dem Versicherer gegenüber darlegen, dass er seine zuletzt konkret ausgeübte Tätigkeit nicht mehr ausüben kann.

Zuletzt konkret ausgeübter Beruf zählt

Nachdem der Versicherungsnehmer seinen ursprünglich ausgeübten Beruf als Steuerfachangestellter gesundheitsbedingt nicht mehr ausüben konnte, zeigte dieser dem Versicherer - der Aachen Münchener Lebensversicherung AG - den Versicherungsfall an mit der Bitte entsprechende Leistungsantragsunterlagen zu übersenden. Der Versicherer übersandte dem Versicherungsnehmer so dann eine Fülle von Unterlagen.

Bereits im Vorwege unterstützte die Rechtsanwaltskanzlei Jöhnke & Reichow den Versicherungsnehmer und beriet über alle Aspekte des Berufsunfähigkeits-Verfahrens.

Des Weiteren wurden auch alle Reaktionsmöglichkeiten des Versicherers besprochen und entsprechend die Unterlagen ausgewertet, die dem Leistungsantrag beizufügen waren.

Seite 2: Das gerichtliche Verfahren erörtert

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