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Aktualisiert am 14.09.2016 - 12:18 Uhrin FinanzberatungLesedauer: 2 Minuten

„Qualitätssteigernde Dienstleistungen“ Umsatzsteuer auf Provision nach Mifid II? Das meint das Finanzministerium

Detlev-Rohwedder-Haus in Berlin, Hauptsitz des Bundesministeriums der Finanzen. Quelle:?BMF/Hendel
Detlev-Rohwedder-Haus in Berlin, Hauptsitz des Bundesministeriums der Finanzen. Quelle:?BMF/Hendel

Nach dem Inkrafttreten von Mifid II Anfang 2018 werden Vermittler auf ihre Provisionen Umsatzsteuer entrichten müssen. Davon ist Rechtsanwalt Christian Waigel überzeugt. Der Grund laut Waigel: Nach den Umsatzsteuergesetzten ist nur die Vermittlung eines Wertpapiers von der Umsatzsteuer befreit. Die EU-Kommission verlange aber nach dem delegierten Rechtsakt einen zusätzlichen oder höherrangigen Service zur Rechtfertigung von Provisionen - dieser sei umsatzsteuerpflichtig.  

Rechtsanwalt Oliver Korn von GPC Law und Steuerberater Daniel Ziska von GPC Tax sehen das anders. „Mifid II sieht keine Umsatzsteuer auf Provisionen vor“, erklärten sie vor einigen Wochen. In den Mifid-II-Bestimmungen gehe es nämlich darum, dass nur die Dienstleistung, also zum Beispiel die Anlagevermittlung, selbst verbessert wird und nicht eine neue Dienstleistung daneben stehen muss. 

Waigel wiederum sieht Probleme darin zu argumentieren, dass dieser zusätzliche oder höhere Service immer noch mit der ehemaligen Vermittlung zu tun hat

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