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in Courtagen im VersicherungsvertriebLesedauer: 1 Minute

Vergütungsverordnung Bafin ändert Bonusregeln für Banken und deren Vermögensverwaltungen

Großbanken müssen Mitarbeiter, die das Risikoprofil des Hauses maßgeblich beeinflussen, als "Risikoträger" identifizieren. Diese Beschäftigten - das sind hauptsächlich Führungskräfte - unterliegen bestimmten Restriktionen in Bezug auf ihre Vergütungen. So sollen ihre Boni unter anderem offen gelegt und die Bonuszahlungen über Jahre hinweg gestreckt werden. Das sehen die Vergütungsvorgaben der EU-Kommission vor. 

Die deutsche Finanzaufsicht Bafin ist für die Umsetzung der EU-Richtlinien in nationale Vorschriften zuständig. Die Behörde will die Vergütungsrichtlinien nun auch auf alle unter die EU-Kapitalrichtlinie CRD fallende Kreditinstitute ausweiten. Das sehen die Änderungen der Institutsvergütungsverordnung vor, welche die Bafin bis 12. September zur Konsultation gestellt hat. Werden diese Änderungen in ihrer derzeitigen Form beschlossen, werden alle Kreditinstitute ihre Risikoträger angeben müssen. 

„Entgegen ursprünglichen Befürchtungen im Markt müssen kleinere Häuser diese Mitarbeiter aber nicht, wie die großen Banken, separaten Regeln unterwerfen und Bonuszahlungen etwa über Jahre hinweg strecken“, berichtet die Börsen-Zeitung. Denn das würde für die Branche einen Mehraufwand von 500 Millionen Euro bedeuten, zitiert das Blatt die Vergütungsberatung HKP. 

Des Weiteren dürften laut HKP auch Vermögensverwaltungs-Töchter großer Banken wie zum Beispiel die Deutsche-Bank-Vermögensverwaltung Deutsche Asset Management (DeAM) von den neuen Vergütungsregelungen betroffen sein. 

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