Rechtsanspruch auf Heil- und Hilfsmittel
Pflegeversicherung muss elektrisches Bett bezahlen
Ohne die notwendigen Hilfsmittel ist es kaum möglich, sich adäquat um bedürftige Angehörige zu kümmern und ihnen einen vernünftigen Lebensstandard zu bieten. Ein Pflegebett gehört auf jeden Fall dazu, entschied das Bayerische Landessozialgericht.