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in Aus der FondsbrancheLesedauer: 3 Minuten

Rechtsanwälte erklären CFDs mit Nachschusspflicht: „Hier können Anleger deutlich mehr Geld verlieren als sie eingesetzt haben“

Die deutsche Finanzaufsicht Bafin will den Handel mit CFDs einschränken und hat zu dem Thema eine Anhörung angekündigt. Privatanleger, die aus Unkenntnis in die hochriskanten Anlageprodukte investierten, sollen besser geschützt werden, begründet die Bafin ihren Schritt.

Das kann bei CFDs problematisch werden

Mit sogenannten Contracts for Difference, abgekürzt CFDs, wetten Anleger auf die Wertentwicklung zweier Anlagegegenstände. Das können beispielsweise Indizes, Aktien, Rohstoffe, Währungen oder Zinssätze sein. Je deutlicher sich beide Werte in die erhoffte Richtung entwickeln und je höher die Kursdifferenz zwischen beiden ausfällt, desto mehr verdient der Anleger an seiner Wette. Problematisch wird es, wenn die Kurse nicht die erwartete Entwicklung nehmen: Der Anleger muss dann unter Umständen noch Kapital nachschießen, um die Differenz unter entgegengesetzten Vorzeichen auszugleichen.

„Bei CFDs mit Nachschusspflicht können die Anleger deutlich mehr Geld verlieren als sie überhaupt eingesetzt haben“, warnt Rechtsanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.

CFD-Verluste mit dem Währungspaar Euro-Schweizer Franken

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Die Problematik sei vor allem Anfang 2015 deutlich geworden: Nachdem der Wechselkurs zwischen Euro und Schweizer Franken freigegeben wurde, hatte der Euro gegenüber dem Franken über Nacht erheblich an Wert verloren. Auch Stop-Loss-Orders oder das sogenannte Margin-Call-Verfahren sicherten Anleger bei plötzlichen Kursausschlägen nicht hinlänglich vor hohen Verlusten ab, kritisiert die Bafin. Daher will sie den Verkauf von CFDs mit Nachschusspflicht an Privatanleger verbieten.

Das Verbot komme für Anleger, die in der Vergangenheit bereits viel Geld verloren haben, allerdings zu spät, kritisiert Rosenbusch-Bansi. Möglicherweise lasse sich im Nachhinein jedoch prüfen, ob die Anleger ausreichend über die Risiken der Produkte aufgeklärt worden seien, stellt der Rechtsanwalt in Aussicht.

In der Vergangenheit hatte bereits der Essener Rechtsanwalt Andreas Schyra auf unserem Portal vor CFDs mit Nachschusspflicht gewarnt: Die Produkte, die häufig in Fernsehsendungen beworben würden, seien nur etwas „für absolute Profis, nicht für Privatanleger“, warnte Schyra: Die meisten Zielkunden, an die sich die Werbung richtet, wiesen nicht annähernd genug Fachwissen auf, um CFDs zweckmäßig einsetzen zu können. 

Bonitätsanleihen nicht verboten, Ausgang für CFDs ungewiss

Im Sommer strebte die Bafin bereits den Verbot eines anderen Finanzprodukts an: Es ging um Bonitätsanleihen, die die Finanzwächter ebenfalls für Privatanleger aus dem Verkehr ziehen wollten. Die Interessenverbände Deutsche Kreditwirtschaft (DK) und Deutscher Derivate Verband (DDV) haben zwischenzeitlich eine freiwillige Selbstverpflichtung für die Ausgabe und den Vertrieb der Produkte vorgelegt. Die Aufsichtsbehörde kündigte daraufhin an, die Auswirkungen dieser Verpflichtung zunächst sechs Monate lang prüfen zu wollen.

Ob im Falle der jetzt in die Schusslinie der Finanzwächter geratenen CFDs möglicherweise ähnlich verfahren wird, bleibt abzuwarten. Die Bafin hat Interessenvertretern eine Frist für Stellungnahmen bis zum 20. Januar eingeräumt.

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