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Rechtsanwalt erklärt IDD-Umsetzung: Das ändert sich für Vermittler von Fondspolicen

Jens Reichow, Rechtsanwalt in der <a href='http://joehnke-reichow.de/' target='_blank'>Kanzlei Jöhnke & Reichow</a>
Jens Reichow, Rechtsanwalt in der Kanzlei Jöhnke & Reichow

Als 107. von insgesamt 113 Punkten steht das Gesetz zur Umsetzung der „Insurance Distribution Directive“ (IDD) in nationales Recht auf der Tagesordnung der letzten Bundesratssitzung vor der Sommerpause. Am Freitag dürfte damit auch eine Regelung die Länderkammer passieren, die Versicherungsvermittlern in Deutschland weiterhin die Annahme von Honoraren ihrer Kunden erlaubt.

Doch kein Honorarverbot für Vermittler

Eine anderslautende Regelung empfahl der zuständige Bundestagsausschuss, zu streichen. Der ursprüngliche Gesetzesentwurf beinhaltete folgende Formulierung: „Der Versicherungsvermittler darf sich seine Tätigkeit unmittelbar oder mittelbar nur durch ein Versicherungsunternehmen vergüten lassen.“ Eine Umsetzung dieser Vorschrift hätte weitreichende Folgen insbesondere für Versicherungsmakler.

„Die entsprechende Regelung hätte die bisher weitverbreitete Vermittlung von Nettopolicen gegen gesondertes Honorar ebenso wie die Vereinbarung von Serviceverträgen zukünftig unmöglich gemacht“, erklärt Rechtsanwalt Jens Reichow, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht in der Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow, in einem Online-Kommentar zu dem aktuellen Bundestagsbeschluss.

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Umsatzeinbußen für Versicherungsmakler

Vielen Versicherungsmaklern wären hierdurch erhebliche Umsatzeinbußen entstanden, erklärt Reichow. Einige Makler erwogen zwar, eine zweite Gesellschaft zu gründen, die mit dem rechtlichen Status als Versicherungsberater die Kunden gegen gesondertes Honorar betreut hätte. „Auch diese 2-Firmen-Lösung barg jedoch erhebliche Schwierigkeiten“, erklärt Reichow mit Blick auf einen aktuellen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg.

„Versicherungsmakler können daher auch in Zukunft Serviceverträge mit ihren Versicherungsnehmern abschließen und Nettopolicen gegen gesondertes Honorar vermitteln“, so Reichow, der diese Entwicklung im Gesetzgebungsverfahren ausdrücklich begrüßt. Ebenso positiv bewertet er die „generelle Angleichung der Beratungspflichten bei Fondspolicen und Direktanlagen im Rahmen der IDD“.

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