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Rechtsanwalt erklärt Unerlaubte Rechtsdienstleistung: Wann machen sich Finanzberater strafbar?

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Was darf ein Generationenberater?

Erlaubt ist lediglich eine allgemeine Information des Kunden zu Möglichkeiten der rechtlichen Vorsorge, die durchaus detailliert sein darf. Vor- und Nachteile der verschiedenen Lösungswege dürfen abstrakt erläutert werden. Die Übertragung dieser abstrakten und allgemeinen Informationen auf den konkreten Einzelfall des Kunden ist unzulässig.

Was darf beworben werden und was nicht?

Die Werbung von Finanzdienstleistern und Versicherungsmaklern mit Produkten, die eine individuelle rechtliche Vorsorge zum Ziel haben, ist stets unzulässig und stellt bereits einen Wettbewerbsverstoß dar. Denn es wird eine Leistung versprochen, die gar nicht erbracht werden darf, weil sie gegen ein gesetzliches Verbot verstößt (Paragraf 3a Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, UWG).

Daran ändert auch die Bezeichnung als „Generationenberater“ nichts, selbst wenn eine diesbezügliche Ausbildung nachgewiesen werden kann. Das Risiko, die Grenze zur unerlaubten Rechtsdienstleistung zu überschreiten, ist gerade für Generationenberater, denen eine umfassende Beratung ihrer Kunden wichtig ist sehr groß. Deshalb wird auch in Fachpublikationen immer häufiger davor gewarnt.

Folgen unerlaubter Rechtsdienstleistungen

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Derjenige, der gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz verstößt, setzt sich nicht nur der Gefahr aus, wegen Wettbewerbsverstoßes durch Konkurrenten oder Rechtsanwaltskammern abgemahnt und auf Unterlassung verklagt zu werden, was mit erheblichen Kosten und einer Beschädigung des Rufes als vertrauensvoller Berater des Kunden verbunden ist.

Er kann unter Umständen auch von der Aufsichtsbehörde mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro belegt werden, wenn er eine der in Paragraf 20 RDG genannten rechtswidrigen Handlungen begeht.

Keine erlaubte Nebenleistung

Die Rechtsberatung eines Finanzdienstleisters zur rechtlichen Vorsorge ist keine erlaubte Nebenleistung im Sinne des RDG. Folglich ist sie auch nicht von seiner Berufshaftpflichtversicherung gedeckt, wie eine aktuelle Studie der Versicherungsforen Leipzig ergab.

Für Schadensersatzansprüche haftet der Finanzberater bei Fehlern seiner unerlaubten Rechtsberatung oder hinsichtlich der Kosten für wettbewerbsrechtliche Verfahren und Bußgelder also schlimmstenfalls mit seinem Privatvermögen.

Informationen zum Autor

Rechtsanwalt Thorsten Detto aus Dresden ist Vorstand der politisch, konfessionell und weltanschaulich unabhängigen Stiftung Vorsorgedatenbank, die sich das Ziel gesetzt hat, Menschen, die durch Krankheit, Unfall oder Alter entscheidungsunfähig geworden sind, bei der Durchsetzung ihrer Vorsorgeverfügungen europaweit zu unterstützen.

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