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Rechtsanwalt erklärt Was Anleger der S&K-Fonds jetzt wissen müssen

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Gefahr der Doppelzahlung vermeiden

Wie bei jeder Rückforderung muss die Frage der materiellen Berechtigung der Forderung immer gesondert geprüft werden. Nur das, was die Insolvenzschuldnerin wirklich geleistet hat, kann – wenn denn die übrigen Voraussetzungen gegeben sind – überhaupt zurück gefordert werden.

Wenn hier auf Seiten des Insolvenzverwalters juristisch unsauber gearbeitet wird und wenn man der Forderung selbst unter dem Druck eines gerichtlichen Verfahrens nachkommt, kann zumindest ohne Prüfung der Zahlungsströme nicht ausgeschlossen werden, dass die Anleger am Ende doppelt zahlen müssen.

Stellungnahme der Kanzlei Göddecke 

Die Klagewelle war zu erwarten. Die mit den Klagen beauftragten Rechtsanwälte der Kanzlei Latham Watkins haben es ja nicht einmal für notwendig erachtet, die anwaltliche Vertretung der von uns vertretenen Mandanten zu beachten. Auf unser Angebot zu einer außergerichtlichen Klärung der Sache gerade im Hinblick auf die komplexen Probleme des Falles ist man nicht eingegangen.

Diese Arroganz kann nun für den Insolvenzverwalter zum Problem werden. Natürlich sind begründete Forderungen zu begleichen. Auch gerichtliche Verfahren führen wir nicht zum Selbstzweck, sondern nur wenn es gar nicht anders geht. Auf Basis der bisherigen Angaben konnten wir unseren Mandanten nicht empfehlen, den Forderungen nachzukommen. Daran hat sich bis zum heutigen Tag nichts geändert.

Praxistipp der Kanzlei Göddecke 

Anleger müssen die in den gerichtlichen Verfügungen enthaltenen Fristen – meist zwei Wochen - beachten. Sollten gesetzte verstreichen, ist mit Rechtnachteilen zu rechnen. Für die von uns vertretenen Anleger haben wir bereits die erforderlichen Informationen angefordert, um sich gegen die Klagen zu verteidigen.

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