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in Courtagen im VersicherungsvertriebLesedauer: 5 Minuten

Rechtsanwalt klärt auf Versicherungsvermittler-Richtlinie: FAQs zur IDD

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4. Äußert sich die IDD zur Honorarberatung oder zu sogenannten Mischmodellen?

Ja! Der Vermittler soll vor Abschluss des Versicherungsvertrages dem Kunden mitteilen, wie er vergütet wird. Das können u.a. sein: eine Gebühr vom Kunden, eine in der Versicherungsprämie eingepreiste Provision vom Versicherer oder aber eine Kombination davon (Mischmodell). Kick Backs sind auf jeden Fall offenzulegen. 

5. Was ist mit Roboadvice beziehungsweise Vertrieb ohne persönliche Beratung? 

Die Richtlinie erlaubt grundsätzlich auch beratungsfreien Vertrieb. Anders als bisher in Deutschland, wo – mit Ausnahme im Einzelfall oder beim Direktvertrieb im Fernabsatz– eine Beratungspflicht besteht. Damit ist insbesondere das Tor für den internetbasierten, beratungsfreien Vertrieb offen. Es wird explizit unterschieden zwischen

• Beratung mit einer persönlichen Empfehlung an den Kunden, warum ein bestimmtes Produkt den Wünschen und Bedürfnissen des Kunden am besten entspricht und

• Angebot und Abschluss eines Vertrages, der den Wünschen und Bedürfnissen des Kunden entspricht, die sich aus den ermittelten Angaben des Kunden ergeben, wobei der Kunde anhand erteilter, objektiver Informationen eine wohlinformierte Entscheidung treffen kann (ohne Beratung!).

Was davon der deutsche Gesetzgeber übernimmt, bleibt abzuwarten.

6. Ändert sich etwas bei der bereits obligatorischen Vermögensschadenshaftpflichtversicherung? 

Die Mindestversicherungssumme wird für jeden einzelnen Schadensfall auf 1.250.000 Euro erhöht. Die 1.850.000 Euro für die Gesamtschadensfälle pro Jahr bleiben analog dessen, was wir bisher in Deutschland so schon haben. Es bleibt weiter wie bisher bei einer Koppelung an den Europäischen Verbraucherpreisindex und eine evtl. regelmäßige Anpassung (alle 5 Jahre).

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