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Rechtsanwalt Klaus Nieding Neue Hoffnung für geprellte Anleger der P&R-Gruppe

Klaus Nieding: Der Rechtsanwalt aus Frankfurt und Vize-Präsident des Vereins Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) setzt auf die „Ausweitung der Haftungszone im P&R-Skandal“. Demnach seien bereits die ersten Klagen gegen Geschäftsführer, Gesellschafter, Wirtschaftsprüfer, Treuhänder oder auch Ratingagenturen der P&R auf den Weg gebracht.
Klaus Nieding: Der Rechtsanwalt aus Frankfurt und Vize-Präsident des Vereins Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) setzt auf die „Ausweitung der Haftungszone im P&R-Skandal“. Demnach seien bereits die ersten Klagen gegen Geschäftsführer, Gesellschafter, Wirtschaftsprüfer, Treuhänder oder auch Ratingagenturen der P&R auf den Weg gebracht. | Foto: DSW

Eine Millionen Container fehlen: Rund 600.000 statt der angegebenen 1,6 Millionen Container soll der Vermittler P&R laut Medienberichten im Bestand haben. „Selbst wenn es auf den ersten Blick widersinnig erscheint, könnte die Hiobsbotschaft der nicht gekauften Container die Lage der Anleger durchaus verbessern“, erklärt Rechtsanwalt Klaus Nieding. Seine Frankfurter Kanzlei Nieding + Barth vertritt P&R-Geschädigte anwaltlich.

Der Anlegervertreter erkennt aufgrund der „gewaltigen Diskrepanz“ die Möglichkeit, nicht nur die insolvente Gesellschaft in Haftung zu nehmen: „Zusätzliche Schadenersatzansprüche könnten gegen die Abschlussprüfer der P&R-Gruppe bestehen“, erklärt der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht im aktuellen Newsletter des Vereins Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW).

Nieding erinnert an den Fall der Flowtex Technologie GmbH & Co. KG aus dem badischen Ettlingen. Das Unternehmen hatte in den 1990er Jahren Verträge über den Verkauf von mehr als 3.000 Horizontalbohrmaschinen zum Verlegen unterirdischer Leitungen geschlossen, die in Wirklichkeit gar nicht existierten. Der dadurch entstandene Schaden betrug insgesamt knapp 5 Milliarden D-Mark.

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Prüfer hätten Betrug entdecken müssen

Auch damals sei es darum gegangen, dass deutlich weniger Anlagegüter vorhanden waren, als vom Unternehmen angegeben wurde. „Das Missverhältnis hätte dem Abschlussprüfer auffallen müssen“, kommentiert Nieding. Infolgedessen musste die damals bei Flowtex beauftragte Prüfungsgesellschaft den Geschädigten „Schadenersatz im dreistelligen Millionenbereich zahlen“, so der Anlegeranwalt.

Die Inanspruchnahme der Prüfer habe zudem den Vorteil, dass dahinter zahlungskräftige Berufsschaden-Haftpflichtversicherer stehen, so Nieding weiter. Seine Berufskollegin Daniela Bergdolt kündigt „Klagen gegen alle in Betracht kommenden Anspruchsgegner außerhalb der insolventen Gesellschaften“ an. Sie wolle „insbesondere dritte Anspruchsgegner mit tiefen Taschen in Anspruch nehmen.“ 

„Anspruchsgegner mit tiefen Taschen“

Für die Inhaberin der Kanzlei Bergdolt Rechtsanwälte aus München steht nämlich fest: Aus dem Insolvenzverfahren haben die Betroffenen nicht viel zu erwarten, denn der mutmaßliche Betrug schmälere die Aussichten auf eine hohe Insolvenzquote für die Anleger. „Wer einen möglichst hohen Teil seiner Investition zurückholen will, muss auch außerhalb des Insolvenzverfahrens stehende Beteiligte der Pleite in Anspruch nehmen.“

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