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Rechtsanwalt über Konsultationspapier der Esma Mifid II: 7 Neuerungen für Berater, Robo-Advisor und Kunden

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  1. Neue Fragen für den WpHG-Bogen

Die Esma schlägt vor, in dem Analysebogen (WpHG-Bogen) hinsichtlich der finanziellen Situation und der Anlageziele folgende zusätzliche Aspekte abzufragen:

  • Den Familienstand, vor allem um zu klären, ob der Kunde auch für seinen Partner/seine Partnerin Verpflichtungen im Wertpapierbereich eingehen kann,
  • Die familiäre Situation, weil die familiäre Entwicklung Auswirkungen auf die finanzielle Situation haben kann, zum Beispiel bei der Geburt neuer Kinder oder im Falle des Ausbildungsstarts, der von den Eltern finanziert werden soll,
  • Das Alter, weil daraus Rückschlüsse hinsichtlich der Anlageziele des Kunden gezogen werden können, zum Beispiel hinsichtlich des finanziellen Risikos, das der Kunde (noch) eingehen will und hinsichtlich des Anlagehorizonts,
  • Die Beschäftigungssituation, weil der Arbeitsplatzverlust oder der Eintritt in das Rentenalter die finanzielle Situation maßgeblich beeinflusst, ebenso wie die Anlageziele,
  • Den Liquiditätsbedarf bezogen auf bestimmte Investments.

Für den Fall des Einsatzes von komplexen oder risikoreichen Wertpapieren schlägt die Esma vor, hinsichtlich der Kenntnisse und Erfahrungen des Kunden deutlich mehr Anfragen durchzuführen, zum Beispiel auch zu seinem Verständnis, warum ein Wertpapier als komplex eingestuft wird und ob er bereits in solche komplexen oder risikoreichen Wertpapiere investiert hat.

Vor allem bei illiquiden Finanzinstrumenten gehöre zu den notwendigen Informationen auch die konkrete Abfrage des Anlagehorizonts.

Für illiquide oder risikoreiche Wertpapiere umfassten die notwendigen Informationen auch

  • das reguläre Einkommen und das Gesamteinkommen und die Frage, ob das Einkommen dauerhaft oder nur temporär erzielt werden kann sowie hinsichtlich der Einkommensquelle die Frage nach Beschäftigungseinkommen, Pensionseinkommen, Investmenterträge, Zinserträge und ähnliche Informationen,
  • das gesamte Kundenvermögen ein-schließlich Liquidität, Immobilienvermögen, Pensionsansprüche und Cash-Positionen einschließlich der Abfrage der Bedingungen, Laufzeiten, Zugang, Kreditfinanzierung, Garantien und mögliche andere Restriktionen dieser Assets,
  • die regelmäßigen finanziellen Verpflichtungen, einschließlich zukünftiger finanziellen Verpflichtungen aus Kreditverbindlichkeiten, Fälligkeiten, laufenden Verpflichtungen und ähnlichem.

Im Falle der Anlageberatung empfiehlt die Esma auch das Verständnis des Kunden zum Risiko und zur Ausgestaltung der Wertpapiere abzufragen, die empfohlen werden sollen.

Im Rahmen der Finanzportfolioverwaltung könnte diese Abfrage weniger umfangreich sein, der Kunde müsse aber das Gesamtrisiko des Portfolios generell verstehen sowie die Risiken der typischerweise in der Finanzportfolioverwaltung eingesetzten Arten von Finanzinstrumenten.

Beziehe sich die Anlageberatung auf das Gesamtvermögen des Kunden, sei es angemessen, deutlich höhere oder weitreichende Informationen beim Kunden abzufragen.

Dabei sei es auch wichtig, die Art der Kunden zu berücksichtigen, zum Beispiel seien detailliertere Informationen bei „verletzlicheren“ Kunden erforderlich, zum Beispiel bei älteren Kunden oder unerfahrenen Kunden, die zum ersten Mal eine Anlageberatung oder Finanzportfolioverwaltung anfragen würden. 

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