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Rechtsanwalt über Konsultationspapier der Esma Mifid II: 7 Neuerungen für Berater, Robo-Advisor und Kunden

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  1. Überprüfung der Kundenangaben

Die Esma will ein Verfahren vorschreiben, um die Kundenangaben wenigstens auf Plausibilität zu prüfen. Dazu sollen die Fragen offen formuliert sein und keine Antworten nahelegen. Selbsteinschätzungen des Kunden sollen vermieden werden. Schließlich soll die Schlüssigkeit der Informationen überprüft werden. Vor allem bei Widersprüchlichkeiten soll eine Rücksprache mit dem Kunden stattfinden, zum Beispiel bei Kunden, die geringe Kenntnisse oder Erfahrungen angeben und dann aber eine hohe Risikobereitschaft äußern.

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Dies sei vor allem für Robo-Advisor wichtig, weil gerade in diesem Zusammenhang das Risiko einer Selbstüberschätzung des Kunden naheliege.

Zudem sollen die Institute bestimmte Lebenssituationen festlegen, in denen die Kundenangaben überarbeitet werden sollten, zum Beispiel bei Erreichung des Pensionsalters. 

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